Gast hat diese Frage gestellt
Nebenkosten: Nicht immer muss der Mieter bei zu niedrigen Betriebskosten nachzahlen
Vermieter, die trotz Nachfrage eines Mieters Betriebskosten-Vorauszahlungen viel zu niedrig ansetzen, bleiben auf den Nachforderungen sitzen.
So urteilte das Amtsgerichts Hannover beispielsweise in einem Fall, bei dem der Vermieter auf ausdrückliche Nachfrage des Mieters hin die monatliche Pauschale für die Betriebskosten auf damals 70 Mark festgelegt hat. Wie die Jahresabrechnung ergab, waren die tatsächlichen Kosten rund 90 Prozent höher. Selbst schuld. Da der Vermieter hätte wissen müssen, dass die von ihm festgelegten Vorauszahlungsbeiträge nicht ausreichen und dies dem Mieter im konkreten Fall nicht mitgeteilt hat, kann er eine Nachzahlung nicht verlangen.