Berthelstal 05.10.2009 07:54
Der Person wird nur ein Recht auf Nutzung der Wohnung eingeräumt.
Betriebskosten, wie Heizung, Wasser, Elektrizität usw. sind entsprechend anteilig zu zahlen.
Im Unterschied zur Betriebskostenverordnung dürfen aber Lasten der Immobilie nicht berechnet werde. Das betrifft insbesondere Hausversicherungen und die Grundsteuer.
Berthelstal 05.10.2009 07:57
Ergänzung: Sollte vertraglich Anderes festgelegt sein, gilt natürlich das.
Paparazzi 06.10.2009 11:10
Hallo Berthelstal,
zunächst einmal vielen Dank für die Antwort zu meinen ersten Fragen.
Wie sieht es denn mit der Frage der eigenmächtigen Kürzung der Nebenkosten aus? Darf das ein Mieter, oder wie hier die Person mit Wohnrecht? Solch eine Kürzung wäre nach meinem Verständnis nur möglich, wenn sich am Jahresende bei der Nebenkostenabrechnung eine größere Gutschrift für den Mieter ergibt. Sonst könnte ja jeder Mieter nach Lust und Laune kürzen. Da ich die Sache ohne Anwalt bereinigen will, aber dennoch auf geltendes Recht verweisen möchte, würde mich interessieren wo ich diese Regelung finde.
Schöne Grüße
Paparazzi