Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

vielleicht kann mir einer von euch helfen. Mein Problem: Die Vermieterin hat uns nach dem sie zwei kleine Löcher (eines davon etwas tiefer) und einer Küchentür, die sich nicht mehr öffnen ließ die Kaution einbehalten. Sie hat jedoch am Übergabetag gesagt: "Das passt schon so. Ich ziehe dann nur die rückständige Miete ab und den Rest (ca 400 Euro) überweise ich dir". Sie hat die kleinen Mängel dann nachdem sie es sich anders überlegt; alles angeblich von Fachleuten reparieren lassen, ohne es mit uns abzusprechen. Für 400 Euro hätte ich eine neue Küche für das Apartment kaufen können von Obi oder so.

Ich habe irgendwo gelesen, dass sie auch nicht die rückständige Miete von der Kaution abziehen dürfte. Hätte sie uns nicht ein paar Tage geben müssen, diese kleinen Mängel selber zu beheben? Wir haben die kleinen Löcher nicht mal bemerkt und die Küchentür ließ sich einfach nicht mehr richten. Aber die komplette Kaution von 750 Euro zu behalten finde ich schon sehr hart. Das sie die rückständige Miete wäre für uns schon ok, aber den Rest hätte sie uns doch zurückzahlen müssen.

Noch ein letzter Hinweis: die Vermieterin hat einen falschen Vordruck für das Übergabeprotokoll genommen. Dabei handelt es sich um ein Übergabeprotokoll bei Wohnungeinzug. Wir haben nämlich folgendes praktisch beim Auszug unterschrieben: [b]Der Mieter erkennt - nach Beseitigung der hierunter aufgeführten Mängel - den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung an, insbesondere, dass Zubehör bzw. Ausstattung unbeschädigt und gebrauchsfähig und dass Schönheitsreparaturen nicht fällig sind.[/u:cb934]

Unterschrieben haben wir wie folgt: Wohnung übergeben -->Vermieterin und Wohnung übernommen -->Mieter

Was sagt ihr dazu? Muss ich das so akzeptieren?

Vielen Dank
Stichwörter: rückständige + kaution + kleinen + mängeln + miete

1 Kommentar zu „Kaution behalten nach kleinen Mängeln u rückständige Miete”

fin Experte!

Zunächst einmal hat jeder Vermieter ein 6monatiges Einbehaltungsrecht an der Kaution. Bis dahin muss er sie abrechnen. Die Kaution kann vorher also nicht zurückgefordert werden. Da Sie nicht angeben wann Sie ausgezogen sind, kann man hier wenig zu sagen.
Auf jeden Fall aber muss ein Vermieter bei Mängeln dem Mieter eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen. Tut er das nicht, so muss er die Kosten selbst tragen wenn er Handwerker sofort bestellt.
Bei dem Protokoll ist es oft so, dass vorgedruckte Abnahme- u. Übergabeprotokolle für beides benutzt werden können.
Wenn das ein reines Übergabeprotokoll bei Ihnen wäre, dann wäre das formell falsch und u.U. ungültig. Hiermit würde ich aber mal zum Mieterbund gehen. Ohne das ganze Exemplar selbst zu lesen, kann man das nicht beurteilen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.