Kobes
Ein Bad hat keine Abschreibungsdauer.
Wenn ein vorhandenes Bad saniert wird, können die Kosten komplett als Werbungskosten abgezogen werden (oder man kann diese freiwillig auf fünf Jahre verteilen in der Anlage V):
Aufpassen muss man aber wenn man weniger als 3 Jahre Eigentümer ist, dann muss man genau rechnen.
ALSO:
Gibt mal ein paar mehr Infos zum Objekt und was Du mit Deiner Frage eigentlich genau beantwortet haben möchtest.