Der_Mario
In § 2 der Betriebskostenverordnung ist aufgeführt, was als Betriebskosten abgerechnet werden darf: http://bundesrecht.juris.de/betrkv/__2.html[/url:b394b]
Kleinreparaturen sind Sache des Vermieters und sind nicht umlagefähig! Kosten wegen Kanal-Verstopfung m. E. auch nicht, da bin ich mir momentan aber nicht sicher.
Warum gibt es unterschiedliche Angaben zur Wohnfläche? Das ist unlogisch. Das solltest Du Dir erklären lassen.
Lege umgehend Widerspruch gegen die Abrechnung ein.
Forderungen aus 2004 und 2005 sind verjährt. Wenn Du jetzt noch eine Nebenkostenabrechnung für diese Jahre bekommen solltest, kannst Du die getrost in den Müll werfen bzw die Zahlung verweigern.
Berni911
Hi,
ich finde die Abrechnung auch sehr dubios! Da die Flächen völliger Blödsinn sind, ist ein Zurückhalten der Nachzahlung gerechtfertigt. Wenn Gewerbe und Wohnfläche auch von einander getrennt sind, dann frag ich mich, wo die 697m² beim Müll herkommen
Im Gegensatz zu Mario, würde ich sonstige Klien Rep. für umlagefähig halten, wurde hier auch schon mal diskutiert. Hier ist die Höhe entscheidend und da sind wir beim Thema, es wurde zweimal aufgeführt und die Gesamtsumme sind dann ca 900€.
597m² WFL is ja nun auch nicht grade sehr gross, da 2600 für ne Treppenhausreinigung hinzulegen ist etwas happig. Wo bei Kassel ja nun wirklich eine der beschissensten Städte Deutschlands is.
Schädlingsbekäpfung is glaube ich auch nicht so einfach umlagefähig. Würde mich interessieren, ob das mit der Kanalrohrverstopfung zusammen hängt? Vielleicht ist da nen Waschbär drin hängen geblieben. <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Ein sehr reinlicher Mensch scheinst du ja nicht grade zu sein, hast mal grade 11m³ Wasser verbraucht! <!-- s --><!-- s -->
Suspekt erscheint mir auch eine Schornsteinfeger Rechnung in der BKA und eine Imisionmessung in der HKAbr. Grad wenn oben was von Wärmelieferung steht (Fernwärme???)Dann eine Wartung der Heizungsanlage und eine Wartung von Gas Sanitär Elekto. in der BKA; Wartung von Feuerlöschern is glaube auch nicht umlagefähig, der is bestimmt in der Heizungsanlage, Putzmittel seh ich auch zum ersten mal in einer BKA, müsste doch eigentlich mit in der Treppenhausreinigung mit drinne sein.
Also die Heizkostenabrechnung, da sollteste dir mal die einzelnen Positionen erklären lassen.
Wartung
Reinigung
Immisionsmessung
Bedienung
Ansonsten natürlich noch der übliche Spass, bei Gewerbe und Wohnraum müssen einige Positionen vorverteilt werden, sonsten is die Abrechnung auch nicht gültig. Denke mal bei Grundsteuer und Versicherung wird man da fündig.
Alles in allem, erstmal schriftlich Widerspruch einlegen. Dann musste da in den nächsten Tagen mal hin und die Unterlagen einsehen. Wie gesagt, da scheint mir viele doppelt gemoppelt zu sein. Vielleicht bekommste ja Kopien mit, is bei 700 € Nachzahlung keine schlechte Investition.
So, Ciao
Berni911
Nebenkosten - Wartungskosten: Nebenkosten - Wartungskosten: Bei einigen Nebenkostenarten ist die Umlage der Wartungskosten ausdrücklich zugelassen, wie z.B. bei der Heizungswartung. Oft versuchen Vermieter, alle möglichen anderen "Wartungskosten" auf die Mieter abzuwälzen, z.B. für angebliche Wartung von Antennenanlagen, Klingel- und Gegensprechanlagen, Blitzschutz-, Rauchabzugs-, Elektroanlagen und Gasleitungen. Hier muss man genau hinsehen, ob eine Wartung überhaupt stattfindet. - Die Kosten für die Wartung einer Rauchabzugsanlage hat das Amtsgericht Hamburg für nicht umlagefähig befunden.
enJOyIT
Naja, ich bin halt das Wochenende nicht in der Wohnung und auch wenn ich Urlaub habe... Deswegen der Wasserverbrauch <!-- s --><!-- s -->
Ja, es handelt sich um Fernwärme.
Also der Vermieter hat mir ja zugesichert erst einmal die Nebenkostenabrechnungen für 2004 und 2005 zukommen zu lassen. Das hat er mir vor 2 Wochen geschrieben. Bis jetzt hab ich noch nichts dergleichen erhalten. Werde morgen ihn nochmal daran erinnern. Sollte er diese Abrechnungen nicht vorlegen können, wie sieht es dann rechtlich aus? Er hätte ja eigentlich keine Grundlage die Nebenkostenvorauszahlungen zu behalten - würde bedeutet ich müsste die doch komplett zurückfordern können?
Der ganze Sch**** kotzt mich irgendwie total an. Hätte der mich nicht einfach ausziehen lassen können und alles wär gut gewesen.
Noch schnell eine andere Frage: Wenn ich Anfang Oktober ausgezogen bin, kann er dann auf Grund dieser Nachzahlung meine Kaution einbehalten?
Der_Mario
Im Gegensatz zu Mario, würde ich sonstige Klien Rep. für umlagefähig halten, wurde hier auch schon mal diskutiert. Hier ist die Höhe entscheidend und da sind wir beim Thema, es wurde zweimal aufgeführt und die Gesamtsumme sind dann ca 900€.[/quote:f6402]Das sehe ich anders. Kleinreparaturen gehören nicht zu den gem. BetrkV umlagefähigen Kosten. Sie können allerdings bis zu einer gewissen Höhe auf den Mieter abgewälzt werden, wenn im Mietvertrag wirksam eine „Kleinreparaturklausel“ vereinbart wurde. Was die Rechtsprechung für angemessen hält, habe ich allerdings gerade nicht im Kopf. Trotzdem kann das m. E. keinesfalls über die Nebenkostenabrechnung erfolgen.
Wenn ich Anfang Oktober ausgezogen bin, kann er dann auf Grund dieser Nachzahlung meine Kaution einbehalten?[/quote:f6402]Ja. Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution für einen angemessenen Zeitraum einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
enJOyIT
So, der Vermieter war grad hier. Nebenkostenabrechnung 2005 dabei: Hier war auch schon ne Nachzahlung von über 500 € fällig -.-. Naja die kann er ja nicht mehr einfordern. Er hat mir nen Deal angeboten: 50:50
Finde ich nach Durchschauen der Nebenkostenabrechnung 2005 fair. Was haltet ihr davon? Oder soll ich die Abrechnung noch vom Mieterverein prüfen lassen? (hab nächste Woche Montag einen Termin)
Gruß
Johannes
Der_Mario
Na wenn Du eh nen Termin da hast, dann lass sie mal genau unter die Lupe nehmen. (alten Mietvertrag mitnehmen!)
Berni911
Hallo,
also beim Mietervein musste glaube ich Mitglied sein, um dort richtige Hilfe zu bekommen. Da mal reinschneien kann aber nicht schaden, vielleicht weiss man etwas über deinen Vermieter, kommt ja öffters mal vor, dass man solche Spezialisten dort kennt.
Wenn dein Vermieter im Vorjahr auf 500€ verzichten konnte, warum in 2007 nicht ????? <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> Ich halte 200 € für angemessen. Schliesslich gibts du 1/5 der BK für die Reinigung des Hauses aus, wenn ich noch die ganzen Wartungsgebühren dazu rechne, Eine Immisionsmessung bei einer Fernwärmeanlage <!-- s --><!-- s --> , also Schornsteinfeger ist i.O. bei FW, denn der Überprüft auch den Sicherheitsstand solcher Anlagen, aber was wird da an Immisionen gemessen ????
Deine Betriebskosten sind mit 5,17€/m² im Monat entschieden zu hoch(Siehe Mieterbund), dazu kommt noch, dein mehr als mässiger Wasserverbrauch! Wenn ich mit 2,50 € (Duchschnitt lt. DMB) rechne, dann komm ich bei dir auf ein Guthaben von 100 €. Also such mal schön weiter beim Mieterbund nach Nebenkosten und such dir da einen angemessenen Wert raus, den du deinem Vermieter unter die Nase halten kannst. Persönlich würde ich die 200€ Nachzahlung als guten Deal betrachten, schliesslich ersparst du dir eine Menge Ärger; du kriegst deine Kaution wieder frei und wer sagt man muss das erste Angebot seinen Vermieters gleich annehmen ? <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> Der will vielleicht garnicht, dass zu sehr in seiner komischen BKA rumgestochert wird!
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Berni911
So,
aus lauter Interesse hab ich selber mal gesucht und fand für 2005 = 2,74 und 2006 ca. 2,85. Die 2,50 hab ich glaube ich von Susanne <!-- s --><!-- s --> . <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Nun gut, ist ja auch egal, mit 3 € liegste ja genau auf Kurs und solltest keine Nachzahlung haben. Ich bleib bei den 200 €.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->