Bibiwinst
Hallo Jeannie78,
ich wohne selber mit meinen 2 Katzen in einer Mietwohnung. Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus und gehört einer gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft. Ich habe bei der Wohnungssuche angegeben, dass mein Mann und ich 2 Katzen besitzen.
Dort teilte man uns mit, dass die Wohnungsgesellschaft da nichts gegenhabe,da lt. Gesellschaft Katzen, die keinen Freigang haben, eh zur Kleintierhaltung zählen. Wenn wir die Katzen allerdings rauslassen wollen und jemand der Mitmieter beschwert sich deshalb, müssen wir sie entweder abgeben oder wieder einsperren.
Soweit ich weiß, benötigt man nur für Hunde einen Genehmigung, ich würde aber einfach mal den Vermieter/ die Vermieterin darauf ansprechen und das klären, den selbst wenn sie im Recht sínd, kann die Tierhaltung zu Streit führen, weil der Vermieter sich übergangen fühlt.
fin
Eine Katze gehört leider nicht zu den Kleintieren. Katzenhaltung muss vom Vermieter erlaubt werden. Daher fragen und bitte nur Mietverträge unterschreiben, wenn einwandfrei das Tier erlaubt ist, das man hat.
Dadurch verhindert man die nur allzu bekannten Dramen mit den geschenkten Tieren.
Bibiwinst
@ Finn: Sind Sie sich wirklich sicher mit der Rechtslage? Wie schon in meinem Beitrag erwähnt, hat die Wohnungsgesellschaft mir gegenüber erwähnt, dass Katzen ohne Freigang zu Kleintieren zählen.
fin
Ja. Sicher. Und was wären Katzen mit Freigang der Wohnungsbaugesellschaft nach? Keine Kleintiere mehr? Etwas komisch, meinen Sie nicht auch?
Selbstverständlich regeln verschiedene Vermieter Ihre Sachen auch verschieden. Allgemeine Rechtslage aber ist, dass Hunde- und Katzenhaltung erlaubt werden muss, unabhängig vom Freigang oder nicht.
Da nutzt leider nicht zu schreiben "mein Vermieter macht das aber anders..."o.ä. Gefragt werden muss der Vermieter, entscheiden kann er dann wie er will.
Bibiwinst
Ich weiß selber, dass verschiedene Vermieter Ihre Sachen verschieden regeln.
Der Vermieter sollte meiner Meinung immer gefragt werden, Rechtslage hin oder her, es stellt zumindest den Hausfrieden sicherer.
Vielleicht kann uns die Moderatorin helfen, die Rechtslage zu klären.
Petra Paragraf
Hallo,
schau mal hier:
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Herzliche Grüße
S. Peter