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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Ihr Lieben,

ich plane, in den kommenden Tagen umzuziehen. Allerdings belastet mich eine Sorge... In dem vereinbarten Mietvertragg steht nämlich geschrieben:

"Tiere dürfen nicht gehalten werden mit Ausnahme von Kleintieren wie z. B. Zierfische, Wellensittich, Hamster. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung."

Ich habe nun allerdings eine Katze geschenkt bekommen und Angst, die Wohnung aus diesem Grund wieder zu verlieren. Eine Freundin sagte mir allerdings, dass Katzen noch zu den erwähnten Kleintieren zählen und demnach nicht verboten werden können.

Könnt Ihr mir helfen? Muss ich dem Vermieter sagen, dass ich eine Katze besitze? Könnte dieser mir (im Extremfall) aus diesem Grund die Wohnung wieder kündigen?

Ich freue mich schon auf eure Antwort!!!
Stichwörter: dringend + katzen + kleintieren + zählen

6 Kommentare zu „DRINGEND: Zählen Katzen noch zu Kleintieren???”

Bibiwinst

Hallo Jeannie78,

ich wohne selber mit meinen 2 Katzen in einer Mietwohnung. Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus und gehört einer gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft. Ich habe bei der Wohnungssuche angegeben, dass mein Mann und ich 2 Katzen besitzen.
Dort teilte man uns mit, dass die Wohnungsgesellschaft da nichts gegenhabe,da lt. Gesellschaft Katzen, die keinen Freigang haben, eh zur Kleintierhaltung zählen. Wenn wir die Katzen allerdings rauslassen wollen und jemand der Mitmieter beschwert sich deshalb, müssen wir sie entweder abgeben oder wieder einsperren.
Soweit ich weiß, benötigt man nur für Hunde einen Genehmigung, ich würde aber einfach mal den Vermieter/ die Vermieterin darauf ansprechen und das klären, den selbst wenn sie im Recht sínd, kann die Tierhaltung zu Streit führen, weil der Vermieter sich übergangen fühlt.

fin Experte!

Eine Katze gehört leider nicht zu den Kleintieren. Katzenhaltung muss vom Vermieter erlaubt werden. Daher fragen und bitte nur Mietverträge unterschreiben, wenn einwandfrei das Tier erlaubt ist, das man hat.
Dadurch verhindert man die nur allzu bekannten Dramen mit den geschenkten Tieren.

Bibiwinst

@ Finn: Sind Sie sich wirklich sicher mit der Rechtslage? Wie schon in meinem Beitrag erwähnt, hat die Wohnungsgesellschaft mir gegenüber erwähnt, dass Katzen ohne Freigang zu Kleintieren zählen.

fin Experte!

Ja. Sicher. Und was wären Katzen mit Freigang der Wohnungsbaugesellschaft nach? Keine Kleintiere mehr? Etwas komisch, meinen Sie nicht auch?
Selbstverständlich regeln verschiedene Vermieter Ihre Sachen auch verschieden. Allgemeine Rechtslage aber ist, dass Hunde- und Katzenhaltung erlaubt werden muss, unabhängig vom Freigang oder nicht.
Da nutzt leider nicht zu schreiben "mein Vermieter macht das aber anders..."o.ä. Gefragt werden muss der Vermieter, entscheiden kann er dann wie er will.

Bibiwinst

Ich weiß selber, dass verschiedene Vermieter Ihre Sachen verschieden regeln.
Der Vermieter sollte meiner Meinung immer gefragt werden, Rechtslage hin oder her, es stellt zumindest den Hausfrieden sicherer.
Vielleicht kann uns die Moderatorin helfen, die Rechtslage zu klären.

Petra Paragraf

Hallo,
schau mal hier:
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Herzliche Grüße
S. Peter

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