Berthelstal 13.04.2011 21:09
Lesen Sie hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/k_frist.htm#frist
Bladder 14.04.2011 11:40
Der Erwerber steigt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein - der Mietvertrag bleibt "so erhalten"!
Die Kündigungsfrist bei dieser Eigenbedarfskündigung ist gemäß der Mietdauer 3 Monate. Aber der Gesetzgeber verlangt eine detaillierte Begründung des Eigenbedarfs in dem Kündigungsschreiben. Sollte der Eigenbedarf vorgeschoben sein, macht sich der Vermieter strafbar.
Für eine ordentliche Kündigung benötigt ein Vermieter Gründe, die im § 573 BGB aufgeführt sind.
visionality 02.05.2011 16:26
Der Mietvertrag wird vom Neubesitzer in seiner aktuellen Form übernommen. Anschließende Kündigung wg. Eigenbedarfs ist möglich, grundlose Kündigung aber nicht (es sei denn, Sie leben in einem Zwei-Familien-Haus und Ihr neuer Vermieter besitzt es und bewohnt die andere darin vorhandene Wohnung). Wenn Sie sich deswegen Sorgen machen, empfehle ich die Mitgliedschaft im Mieterverein. Den Kaufinteressenten bei der Besichtigung freundlich zu sagen, dass Sie definitiv nicht ausziehen wollen, dürfte "Rauskündiger" übrigens zum Nachdenken bringen.