Gast hat diese Frage gestellt
Ich wohne seit knapp 2 Jahren in einer 2er Wg und möchte diesen Monat ausziehen.
Mein Vermieter war vor einigen Tagen mit meiner Nachmieterin mein Zimmer begutachten(Ohne bescheid zusagen..aber egal) und stellte fest das die Tapete nicht ganz an der Decke haftet.Nun meint er, ich müsste das Zimmer Tapezieren.Dieser Mangel bestand aber schon zu meinem Einzug, vorauf ich ihn auch hingewiesen habe.Jedoch besitzt er weder ein Abnahmeprotokoll von meiner Vormieterin noch ein Einzugsprotokoll von mir.
Auch war Ich es somit nicht der zuvor derart unsachgemäß Tapeziert hat.
Im Mietvertrag steht:
1. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auszuführen.Dazu gehören folgende Arbeiten: Das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken,..etc
1.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in Küche....in Wohn- und Schlafräumen alle 5 Jahre fachgerecht auszuführen.Die maßgeblichen Fristen beginnen mit dem Anfang des Mietverhältnisses.
2.Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mieträume in dem Zustand, in dem er sie übernommen hat, wieder zu übergeben und sämtliche Schlüssel zurückzugeben.Die übliche Abnutzung bleibt hier außer Betracht.
Muss ich oder muss ich nicht tapezieren?....da es mir aus Zeitgründen kaum möglich ist hoffe ich nicht