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Baloun hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

ich habe eine ungewöhnliche Frage bezüglich Wohnungsrenovierung (einschl. Tapezieren, Anstreicher usw.). Ich habe irgendwo gehört, dass Klauseln in älteren Mietvertägen (aus den 80ern), wonach der Mieter zu regelmäßigen Wohnungsrenovierungen verpflichtet wurde, auf Grund einer neueren Rechtssprechung nunmehr nicht mehr gültig sind, wobei die Renovierungskosten neuerdings vom Vermieter zu tragen seien.

Weiß jemand mehr darüber? Welche Rechtssprechung mag damit gemeint sein? Wo finde ich diese?

Besten Dank für im voraus!

Baloun

3 Kommentare zu „Wohnungrenovierung: Wer trägt die Kosten?”

AMAyer Experte! 10.09.2009 08:25

Da haben Sie völlig richtig gehört, glücklicherweise muss heute der gierige VM auch mal ein paar Kosten selber tragen.

Hier lohnt sich eine Rechtsberatung für Mieter fast immer! Vor allem in vor 2003 geschlossenen Mietverträgen sind die Regelungen unwirksam. Konsequenz: Mieter müssen bei Auszug nicht renovieren. „Wer in Unkenntnis der Rechtslage renoviert, kann vom Vermieter noch nach Jahren verlangen, die Kosten erstattet zu bekommen, sodass mehr als eine Million Rückerstattungsansprüche möglich sind“, der Bundesgerichtshof bestätigte das zuletzt (Az.: VIII ZR 302/07). Der Vermieter gilt in solchen Fällen als ungerechtfertigt bereichert.

AM

smile30625 Experte! 10.09.2009 09:25

Hallo,

die Aussage, dass die Renovierungsklauseln in allen älteren Mietverträgen unwirksam sind, ist falsch.

Der BGH hat zwar in mehr als 30 Entscheidungen verschiedene Klauseln und Klauselkombinationen für unwirksam erklärt. Hier ist jedoch eine exakte Einzelfallprüfung erforderlich, da dieses Thema sehr komplex und nach wie vor im Fluss ist. Ich empfehle hier eine Prüfung Ihres Mietvertrages durch einen RA.

Viele Grüße
smile


@AMAyer: Nicht jeder vermietende Wohnungseigentümer ist per se gierig. Polemik hat i.Ü. in diesem Forum nichts verloren.

Baloun 14.09.2009 01:11

Hallo!

Besten Dank für die beiden Antworten!

@ AM: Das ist aber toll! Jetzt nur noch eine Frage: Gilt es nur bei Auszug, oder auch dann, wenn ich gar nicht ausziehen, sondern - nach langer Zeit - nur renovieren will? (Ist schon dringend nötig...)

@ smile:
"Ich empfehle hier eine Prüfung Ihres Mietvertrages durch einen RA."
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Das sowieso. Ich wollte nur auf das Gespräch mit dem RA vorbereitet sein - nicht dass er mir da irgendeinen Blödsinn erzählt... (Es gibt RAe und RAe. Genauso wie VM und VM...)

Auch viele Grüße,

Baloun

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