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bolllek hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben da ein kleines Problem was die Kündigung unserer Wohnung angeht.
Wir dürfen keinen Nachmieter stellen, sondern nur der Vermieter bzw. die Mietverwaltung darf den Nachmieter stellen. Haben 3 Monate Kündigungsfrist die zum 30. Juni 2009 ausläuft. Rein rechtlich ja alles in Ordnung. Das komische kommt ja jetzt "rein zufällig" ist der Sohn der Wohnungs-Verwaltungschefin Immobilienmakler! Und vermittelt die Wohnungen die frei werden. Ist das rechtens? Aber nun wollen die hier noch Fotos der Wohnung machen und "mehrere" Termine zu einer Wohnungsbesichtigung machen.
Wie viele Termine muss ich Wahrnehmen? muss ich Termine Wahrnehmen? Ich meine, die kommen uns in keinster Weise entgegen, was das frühzeitigere ausziehen hier ermöglicht.

2 Kommentare zu „Wohnungsbesichtigung nach Kündigung”

helge1794 12.05.2009 13:22

hallo, ich würde das mit den besichtigungen so regeln, das nur eine besichtigung gemacht werden kann. dann soll der makler eben alle besichtigungen auf einen tag legen. sgat dem makler doch einfach einen tag und eine uhrzeit an der ihr zeit habt. alle anderen termine sind dann eben nicht einrichtbar für euch oder dich. das der sohn der hausverwaltung gleichzeitig der makler ist, ist klever ausgedacht. so verdient der makler provision. und das mama ihrem sohn gerne zu geld verhelfen möchte ohne das sie geld ausgiebt ist klar. so müssen die neuen mieter eine provision bezahlen und alle sind glücklich außer die neuen mieter. sowas nennt man abzocke.
gruß helge

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