Susanne
In dem Mietvertrag steht jedenfalls dass der Vermieter berechtigt ist, die ausgewiesenen Vorauszahlungen den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
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Das hat damit nichts zu tun. Das bedeutet, dass der VM auf Grundlage einer Abrechnung die BK-Vorauszahlungen erhöhen darf, damit nach dem nächsten Abrechnungszeitraum nicht eine so hohe Nachzahlung erfolgt.
Nun zum eigentlichen Problem: es dürfen nur Betriebskosten abgerechnet werden, die im Mietvertrag vereinbart sind. Der Mieter geht offensichtlich davon aus, da im MV zu den Grundsteuern und Müllgebühren keine Summe eingetragen ist, hier auch keine Vereinbarung bestünde. Da er schon beim Anwalt war, solltest Du auch einen aufsuchen, der den MV prüft. Ggf. muss halt ein Richter entscheiden, ob die Vereinbarung besteht oder nicht. Zur sicheren Seite hin bezieht man sich am besten immer auf die Betriebskostenverordnung.
Gast
Hallo Susanne,
erst mal vielen Dank für Deine Antwort. Das hilft mir momentan nicht wirklich weiter. Die Konten sind durch jahrelang nicht abgerecchnete Grundsteuern und Müllabfuhr voll in den Miesen. Und der Mieter geht nicht nur davon aus, das diese Sachen nicht im Mietvertrag stehen, sie stehen wirklich nicht darin. Es sind lediglich (ist so´n Musterformular) die Posten Wasser , Treppenhausreinigung und Strom mit dem entsprechenden Betrag aufgeführt. Unter dem Punkt Müllabfuhr und Grundsteuern ist nichts eingetragen worden, als der Mietvertrag erstellt wurde.
Am Ende sind dann die Einzelposten nur noch zusammengezogen worden.
Es gibt so viele Informationen dazu hier im Netz und trotzdem bekomme ich irgendwie keine Antwort darauf, ob ich nun auf die Steuern und Müllabfuhr verzichten muss, weil diese nicht extra aufgeführt worden sind. Zumindest geht das nicht so 100% klar daraus hervor.
Trotzdem nochmal vielen Dank! <!-- s ops:' class='' /> --><!-- s ops:' class='' /> -->
Susanne
Genau aus diesem Grund muss der Mietvertrag durch einen RA geprüft werden!!!