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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

ich habe ein riesengrosses Problem:
vor ein paar Jahren habe ich einen Raum gewerblich vermietet. Dort ist ein Restaurant drin.
Beim Erstellen des Mietvertrages sind mit Zahlen die Kosten für Wasser, Strom und Flurreinigung eingetragen worden. Alles andere wurde offen gelassen, und auch nichts gestrichen.

Grundsteuern sowie Müllabfuhr wurden nicht eingetragen. Mehrere Jahre wurden die NK durch einen Verwalter abgerechnet.

Nun mache ich das selber und musste feststellen, dass die ganzen Jahre keine Grundsteuern und Müllabfuhr eingefordert worden sind. Nur Wasser, Hausreinigung und Strom.

Also habe ich die folgenden (nicht rückwirkend!!!) Abrechnungen mit Müllabfuhr und Grundsteuern erstellt.

Nun droht mir der Mieter mit Klage (Schreiben vom Anwalt ist schon da), weil er Geld zurückerstattet haben möchte, da es ja im Mietvertrag nicht aufgeführt ist.

Meine Frage nun:
Kann ich die Grundsteuern und Müllabfuhr nun als Vermieter berechnen oder muss ich mich nun auf eine saftige Klage gefasst machen?

In dem Mietvertrag steht jedenfalls dass der Vermieter berechtigt ist, die ausgewiesenen Vorauszahlungen den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

Daher ging ich davon aus, das ich das darf.

Mir sind die letzten Jahre durch Fehlabrechnungen tausende von Euros flöten gegangen. Bzw. habe ich sämtliche Grundsteuern und Müllabfuhr allein getragen. Ich wäre für jede ehrliche Antwort sehr dankbar.
Stichwörter: nk + abrechnung + wegen + ausgefülltem + falsch

3 Kommentare zu „NK Abrechnung falsch wegen falsch ausgefülltem Mietvertrag??”

Susanne Experte!

In dem Mietvertrag steht jedenfalls dass der Vermieter berechtigt ist, die ausgewiesenen Vorauszahlungen den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
[/quote:10629]
Das hat damit nichts zu tun. Das bedeutet, dass der VM auf Grundlage einer Abrechnung die BK-Vorauszahlungen erhöhen darf, damit nach dem nächsten Abrechnungszeitraum nicht eine so hohe Nachzahlung erfolgt.

Nun zum eigentlichen Problem: es dürfen nur Betriebskosten abgerechnet werden, die im Mietvertrag vereinbart sind. Der Mieter geht offensichtlich davon aus, da im MV zu den Grundsteuern und Müllgebühren keine Summe eingetragen ist, hier auch keine Vereinbarung bestünde. Da er schon beim Anwalt war, solltest Du auch einen aufsuchen, der den MV prüft. Ggf. muss halt ein Richter entscheiden, ob die Vereinbarung besteht oder nicht. Zur sicheren Seite hin bezieht man sich am besten immer auf die Betriebskostenverordnung.

Gast Experte!

Hallo Susanne,

erst mal vielen Dank für Deine Antwort. Das hilft mir momentan nicht wirklich weiter. Die Konten sind durch jahrelang nicht abgerecchnete Grundsteuern und Müllabfuhr voll in den Miesen. Und der Mieter geht nicht nur davon aus, das diese Sachen nicht im Mietvertrag stehen, sie stehen wirklich nicht darin. Es sind lediglich (ist so´n Musterformular) die Posten Wasser , Treppenhausreinigung und Strom mit dem entsprechenden Betrag aufgeführt. Unter dem Punkt Müllabfuhr und Grundsteuern ist nichts eingetragen worden, als der Mietvertrag erstellt wurde.

Am Ende sind dann die Einzelposten nur noch zusammengezogen worden.
Es gibt so viele Informationen dazu hier im Netz und trotzdem bekomme ich irgendwie keine Antwort darauf, ob ich nun auf die Steuern und Müllabfuhr verzichten muss, weil diese nicht extra aufgeführt worden sind. Zumindest geht das nicht so 100% klar daraus hervor.

Trotzdem nochmal vielen Dank! <!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> -->

Susanne Experte!

Genau aus diesem Grund muss der Mietvertrag durch einen RA geprüft werden!!!

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