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Hallo,
wie haben eine Wohnung gemietet und uns steht laut Mietvertrag ein Stellplatz zu. Wir mieteten im Dezember 06 einen weiteren Stellplatz an. Das ging ganz einfach. Ein Anruf bei der Hausverwaltung und ein Bestätigungsschreiben mit Skizze, welche Stellplatz uns von da an zur Verfügung stünde, fertig. Einen Mietvertrag für den 2. Stellplatz haben wir nie unterschrieben.
Diesen brauchen wir aber jetzt nicht mehr.
Ich rief vorhin also den Hausverwalter an, um zu erfragen, ob die Kündigung schriftlich erfolgen müsse, was er bejahte, und ob wir Kündigungsfristen zu beachten hätten. Auch dies bejahte er und teilte und mit, wir hätten 3 Monate Kündigungsfrist zu beachten.
Stimmt das? Haben wir 3 Monate Kündigungsfrist? Das wurde uns nämlich nicht mitgeteilt, als wir den Stellplatz mieteten.
Danke und Gruß
/arris