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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
wir sind Ende Juli aus unserer Mietwohnung ausgezogen und der Vermieter hat ein Übergabeprotokoll mit unmöglichen Mängeln aufgelistet( z.B. Rasen nicht gemäht, Rolladen klemmt, Löcher gebohrt, Parkett verkratzt usw.) Er meinte das wären ca. 4000.- Euro Schaden!!! Zwei Tage später ist der Vermieter allerdings mit Sack und Pack in diese Wohnung gezogen... Wir sind im Mieterschutzbund, dieser meinte allerdings, daß erst der Vermieter schriftlich die Mängel vorlegen muß. Erst dann könnte der Mieterschutzbund reagieren. Wann kann ich meine Kaution einfordern? Hat der Vermieter überhaupt noch Rechte, nachdem er selbst schon die Wohnung bewohnt. Wir haben auch noch keine Nebenabrechnung bekommen ( die letzte), die anderen ohne Abrechnungskopien. Wer kann uns helfen???
Stichwörter: kaution + rückgabe

1 Kommentar zu „Rückgabe der Kaution”

Susanne Experte!

ein Fachanwalt für Mietrecht!

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