Susanne
Was steht im MV?
I.d.R. kann der VM diese Reinigung über die BK auf den Mieter umlegen, wenn die Voraussetzungen im MV dafür erfüllt sind.
Entweder muss es als Position der BK/NK eingetragen sein, oder der MV bezieht sich auf §27 der II. Berechnungsverordnung.
Gigi53
Vielen Dank für deine Antwort, Susanne.
Im Mietvertrag unter § 27 ist dies nicht gesondert aufgeführt - also gehe ich davon aus, dass wir die Kosten nicht zu tragen haben und auch die Reinigung des Brennofens Sache des Vermieters gewesen wäre?!