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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

bin nach einem halben Jahr aus meiner alten Wohnung wieder ausgezogen, da ich es in der WG nicht ausgehalten habe.
Habe immer eine pauschale von 40€ für Stron etc bezahlt. Zwei WG bewohner die dort länger gewohnt hatten, haben als ich grade einzog, eine Rückzahlung für Strom bekommen.
- Darf ich auch eine Abrechnung nachträglich verlangen, aus der vielleicht
hervorgeht, dass ich zuviel bezahlt hab und das zurück verlangen?
- Muß eine Kaution eigendlich verzinst werden wenn man nur ein halbes JAhr
dort wohnt (war sie nicht)... Kleinvieh macht ja auch misst .

Gruß

Sven
Stichwörter: hab + recht + stromabrechnung

1 Kommentar zu „Hab ich ein Recht auf eine Stromabrechnung??”

Susanne Experte!

Nein, wenn Du eine Pauschale für irgendwas zahlst sind damit alle Forderungen beider Seiten abgegolten. Einerseits Dein Mehrverbrauch, andererseits aber auch Rückzahlungen, wenn Du weniger verbraucht hast, genauso wie eine Abrechnung.

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