Gast hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!
ich habe da mal ne Frage! Seit ein paar Tagen macht uns das Schloß von unserer Wohnungstür (8 Parteienhaus) Probleme, d.h. mein Schlüssel oknnte man garnicht mehr nutzen und auch der von meinem Freund klemmte. Jetzt hat er Hausmeister uns leihweise ein anderes Schloß aingebaut, meinte aber das wir ein Neues kaufen müssen und er uns das dann einbaut wir aber die Anschaffungskosten tragen müssten, dafür käme der Vermieter nicht auf.
Ist so etaws tatsächlich möglich das würde ja bedeuten, wenn wir ausziehen könnten wir das Schloss wieder ausbauen und mitnehmen und die nächsten Mieter müssten wieder eins kaufen.
Ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet uns eine Wohnung zur Verfügung zu stellen, die man abschließen kann???
Liebe Grüße