Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Anlieger muss gelegentliche Störung durch Fußbälle hinnehmen


Der Eigentümer eines Einfamilienhauses muss es dulden, wenn von einem durch eine Straße getrennten Sportplatz einer Kirchengemeinde gelegentlich Fußbälle gegen die das Grundstück abgrenzende Hecke geschossen werden und einige Male im Jahr auch auf das Grundstück fallen. Derartige Störungen müssen - so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - als sozial adäquat hingenommen werden.

Beschluss des VGH München vom 13.01.2005
22 ZB 04.2931
NJW 2005, 1883

0 Kommentare zu „Anlieger muss gelegentliche Störung durch Fußbälle hinnehmen”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.