fin
Im "toten Rohr" sammelt sich ja Abwasser an, dass irgendwann abgepumpt und entsorgt werden muss. Dies kann der Vermieter umlegen.
che_2
Das ist eben nicht geschehen. Das Wasser hat sich in diesem Rohr gesammelt und ist dann bei uns im Sichtschacht direkt vor unerer Wohnungstür gestanden. Erst danach (wir haben den Schaden natürlich sofort mitgeteilt) Wurde iene Anbindung an das Abwassersystem getätigt.
Rano
Nehmt einfach mal Belegeinsicht bei dem Vermieter. Er kann schliesslich nur Kosten umlegen, die er selbst entrichtet hat (ausser: Eigenleistungen. Das kommt hier aber nicht in Betracht).
Also:
Keine Berechnung der Abwassergebühren durch die Kommune ==> Keine Berechnung an Euch.
Hat er doch Belege, hat er die Gebühr ohne Gegenleistung entrichtet. Das widerspricht zumindest der Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit. ==> Berechnung an Euch zweifelhaft.
Gruß
Ralph
che_2
Der Vermieter hat eine Abrechnung der Stadt erhalten. Allerdings haben wir den Eigenbetrieb Abwasserwirtschaft unseren Verdacht mitgeteilt, das wir nicht angeschlossen. Daraufhin wurde er darauf vom Eigenbetrieb hingewiesen, hat aber nicht reagiert. Erst am 02.08.2005, als wir den Schaden mit dem Abwasserrückstau hatten. Es gab also einen Kontrollschacht, aber unser altes Rohr wurde nicht eingebunden. Es hat sich echt das Abwasser über 1 Jahr in diesem toten Rohr gesammelt.
Rano
Wenn das alles so aktenkundig (also beweisfähig) ist, würde ich die Umlage bis zum Tag der Inbetriebnahme herausrechnen und abwarten, was passiert.