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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
gestern wollte ich meine neue Wohnung übernehmen. Das erste was mit aufgefallen ist, war das der Hausmeister kein Übernahmeprotokoll machen wollte. Als ich die Wohnung betrat, stellte ich fest, dass diese in einem stark verschumtzten Zustand hinterlassen wurde. Der Vermieter hat mir gesagt, dass der Vormieter z.b die Bodenleisten streichen muß, dies ist aber nicht geschehen. Das Klo ist z.b auch mit Fäkalien verschmutz und an einer Wand befindet sich ein Schimmelfleck.
Ich habe der Vermieterin geschrieben, dass ich die Wohnung so nicht übernehmen möchte und und um eine Antwort bitte.

Als ich am Abend dann den Vertrag noch mal gelesen habe, ist mir eine Klausel unangenehm aufgefallen.
"Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigem Zustand"
Ich habe den Vertrag 2 Wochen vor übernahme unterschrieben. Zu dem Zeitpunkte wohnte der Vormieter noch in der Wohnung.

Meine Frage ist , kann der Vermieter jetzt von mir verlangen, die Wohnung so zu übernehmen.
Ich konnte ja nicht wissen, dass der Vormieter seinen Pflichten nicht nachkommt und die Wohnung mir in einem solchen Zustand übergeben wird.

4 Kommentare zu „Wohnungsübergabe, Wohnung start verschmutzt !!! Hilfe??”

Susanne Experte!

Inwiefern die Klausel gültig ist, sollte durch einen Fachanwalt geprüft werden.
Trotzdem möchte ich dazu anmerken, dass solche Klauseln eher nach Unterschrift auffallen als vorher. Warum? Sollte nicht davon ausgegangen werden, dass man sowas nicht unterschreibt, solangen man den Zustand nicht kennt oder andernfalls die Klausel vor Unterschrift streicht oder nicht unterschreibt.
Auch mündliche Zusicherungen des Vermieters bedeuten eine zugesicherte Eigenschaft. Hat also der VM versichert, dass die Fussleisten gestrichen werden (egal durch wen) muss er diese zugesicherte Eigentschaft auch einhalten. Kann er sich an seine mündliche Zusage nicht mehr erinnern, kann man jedefalls besser einschätzen, an wen man da geraten ist.

Radioaktivman

Danke erst mal für Ihre schnellen Antworten.
Es ist sicherlich richtig und ärgerlich, dass einem solche Klauseln immer erst später auffallen.
Bei der Besichtigung war der Vormieter aber noch nicht ausgezogen , und die Wohnung war noch voll möbliert. Den Schimmelfleck konnte ich garnicht sehen. Und der Vermieter hat mir zugesichert,dass der Vormieter die Fussleisten streicht und seinen Teppich entfernt, was dieser aber nicht gemacht hat. Ich bin einfach ausgegangen, dass der Herr die Wohnung reinigt wenn er sie verlässt.
Die Wohnung gefällt mir ja immer noch, aber das der Vormieter z.B das Linoleum ,in der Küche, beim Auszug zerreist konnte ich bei der Unterschrift des Vertrages nicht wissen.
Und wenn dort steht der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand, dann könnte ich doch auch rein theoretisch sagen, das die Wohnung zum Zeitpunkt der Unterschrift möbliert war und eine Küche enthielt.
Besteht nicht auch die Möglichkeit darauf zu verweisen, dass z.B der Schimmelfleck ein unvorhersebarer Mangel ist und ich deshalb von dem Mietvertrag zurücktreten, oder zu mindest dessen Ausbesserung verlangen kann.


Des weitern würde ich gerne wissen, ob ich darauf bestehen kann, das ein Übernahme Protokoll geführt wird?

Vielen Dank noch mal

Mucki351908

Hallo,
also ich habe jetzt auch ein Problem. Ich wurde vom Arbeitsamt gezwungen, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Da ich in der SCHUFA drin stehe, Schulden habe (zwar keine negativen Einträge, etc.) - und da aber bei mir demnächst eine INSOLVENZ beantragt werden muss - und man dies in Wohnungsbewerbungen bzw. Selbstauskunftsbögen schon mit angeben muss, wurde ich überall als Mieterin von den einzelnen Vermietern abgelehnt Privat-Vermieter - wie auch andere Wohnungsgesellschaften. Mein eigener Vermieter hat mir dann eine 34 m² Wohnung angeboten. Er hat mir mündlich zugesichert, daß er die Wohnung noch kompl. renoviert, sprich Laminatfußboden verlegt und im Küchenbereich Fließen verlegt, die Wohnung komplett neu weiß streicht und einen großen Beuler im Badezimmer entfernen will.
Lt. Mieterschutzbund wurde mir geraten, mir das ganze, was mein Vermieter mir zugesichert hatte, vor Aushändigung des Mietvertrages schriftlich auszuhändigen. Doch der Vermieter verweigerte dies.
Der Mieterschutzbund sagt nun, ich könne den Vermieter keineswegs dazu zwingen, mir so etwas schriftlich auszuhändigen, das wäre immer freiwillig und wenn der Vermieter das nicht machen will - dann Pech gehabt.

Nun habe ich heute mit der Post den Mietvertrag erhalten, indem die Klausel enthalten ist: "Der Mieter übernimmt das Mietobjekt in gegenwärtigem Zustand!".
Bedeutet das jetzt für mich, daß der Vermieter nun doch nicht renoviert wie es mündlich abgesprochen war?
Der Mieterschutzbund hatte mir ja dazu geraten, mir so etwas vorab schriftlich geben zu lassen, weil sonst liese mich der Vermieter mitunter auf den Kosten drauf sitzen u. ich müsste die Wohnung zu Anfang September noch selbst renovieren.
Das kann ich mir von HARTZ IV nicht auch noch leisten. Was nun?
Habe am Montag nochmal einen Termin beim Mieterschutzbund zur Überprüfung des Mietvertrages.
Tja, wenn die abraten, den Mietvertrag zu unterschreiben, sonstwo kriege ich keine Wohnung - alles schon ausprobiert. Die machen SCHUFA-Prüfungen, wollen vorab Auskünfte, ob in den nächsten 5 Jahren Insolvenz zu erwarten ist - muss man alles wahrheitsgetreu beantworten lt. Mieterschutzbund - tja, würde bedeuten, woanders kriege ich keine Wohnung. Und nun?

Mucki351908

Hallo,
also ich habe jetzt auch ein Problem. Ich wurde vom Arbeitsamt gezwungen, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Da ich in der SCHUFA drin stehe, Schulden habe (zwar keine negativen Einträge, etc.) - und da aber bei mir demnächst eine INSOLVENZ beantragt werden muss - und man dies in Wohnungsbewerbungen bzw. Selbstauskunftsbögen schon mit angeben muss, wurde ich überall als Mieterin von den einzelnen Vermietern abgelehnt Privat-Vermieter - wie auch andere Wohnungsgesellschaften. Mein eigener Vermieter hat mir dann eine 34 m² Wohnung angeboten. Er hat mir mündlich zugesichert, daß er die Wohnung noch kompl. renoviert, sprich Laminatfußboden verlegt und im Küchenbereich Fließen verlegt, die Wohnung komplett neu weiß streicht und einen großen Beuler im Badezimmer entfernen will.
Lt. Mieterschutzbund wurde mir geraten, mir das ganze, was mein Vermieter mir zugesichert hatte, vor Aushändigung des Mietvertrages schriftlich auszuhändigen. Doch der Vermieter verweigerte dies.
Der Mieterschutzbund sagt nun, ich könne den Vermieter keineswegs dazu zwingen, mir so etwas schriftlich auszuhändigen, das wäre immer freiwillig und wenn der Vermieter das nicht machen will - dann Pech gehabt.

Nun habe ich heute mit der Post den Mietvertrag erhalten, indem die Klausel enthalten ist: "Der Mieter übernimmt das Mietobjekt in gegenwärtigem Zustand!".
Bedeutet das jetzt für mich, daß der Vermieter nun doch nicht renoviert wie es mündlich abgesprochen war?
Der Mieterschutzbund hatte mir ja dazu geraten, mir so etwas vorab schriftlich geben zu lassen, weil sonst liese mich der Vermieter mitunter auf den Kosten drauf sitzen u. ich müsste die Wohnung zu Anfang September noch selbst renovieren.
Das kann ich mir von HARTZ IV nicht auch noch leisten. Was nun?
Habe am Montag nochmal einen Termin beim Mieterschutzbund zur Überprüfung des Mietvertrages.
Tja, wenn die abraten, den Mietvertrag zu unterschreiben, sonstwo kriege ich keine Wohnung - alles schon ausprobiert. Die machen SCHUFA-Prüfungen, wollen vorab Auskünfte, ob in den nächsten 5 Jahren Insolvenz zu erwarten ist - muss man alles wahrheitsgetreu beantworten lt. Mieterschutzbund - tja, würde bedeuten, woanders kriege ich keine Wohnung. Und nun?

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