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Hallo zusammen,
darf ein Vermieter bestimmen, wo eine Waschmaschine in der Wohnung angeschlossen werden darf?
Hintergrund meiner Frage ist folgender: In der Küche ist ein Wasseranschluß für eine Waschmaschine, aber der Boden in der Küche ist ein Schwingboden, der zudem nicht einmal gerade ist. Man kann diesen Boden mit einem Parkettboden vergleichen, so daß eine Waschmaschine mit 1400 Umdrehungen zu tanzen anfängt bzw. einen Schlag kriegen könnte und damit beschädigt werden könnte (wird auch von Fachleuten bestätigt, daß selbst bei Unterbau spezieller Vorrichtungen kein Schutz vor Lagerschäden an der Maschine besteht).
Im Bad wäre Platz und auch ein entsprechend stabiler Boden vorhanden. Auf die Nachfrage beim Vermieter, ob man die Maschine - auch unter Wasserschutzaspekten - nicht ins Bad stellen könnte, antwortet dieser nur "Nein".
Darf der Vermieter den Betrieb der Maschine im Bad verbieten? Ist dieser nicht eher verpflichtet, einen geeigneten Standort für eine Waschmaschine anzubieten?
Warte auf Rückmeldungen.
Vielen Dank und viele Grüße
Stefan Mössner