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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich hoffe, es kann mir irgend jemand helfen.
Folgendes Problem habe ich: Mein Vermieter hat mir im vorigen Jahr mitgeteilt, dass der Block abgerissen werden soll. In diesem Schreiben teilte er mir mit, dass er mir eine andere bezugsfertige Wohnung bereitstellt und die Umzugskosten bezahlt.
Inzwischen hat sich die Meinung des Vermieters geändert. Er hat den Zustand meiner jetzigen Wohnung "bewertet" und will mir 2,50 € pro qm Fußboden und 3,00 € pro qm Wand bezahlen. Ich soll mit diesem Geld die Renovierung der neuen Wohnung durch Firmen ausführen lassen. Für den Umzug an sich will er 350 € bezahlen, leider ist kein Umzugsunternehmen bereit, für diesen Betrag meinen Umzug durchzuführen.
Gibt es Gesetze oder Richtlinien in denen steht, welche REchte ich als Mieter in einem solchen Fall habe. Übrigens, meine jetzige Wohnung ist noch nicht gekündigt worden.
Stichwörter: wg + wohnungswechsel + abriss + geplantem

0 Kommentare zu „Wohnungswechsel wg. geplantem Abriss”

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