Feffek 15.04.2009 09:45
Moin hamburg10,
Ja und Nein! Es kommt darauf an was bei Euch im Mietvertrag steht!
Sind die von dir genannten Kostenarten (Hauswart, etc.) im Mietvertrag als umlagefähig ausgewiesen? Wenn ja, prüfe bitte ob auch eine Umlageschlüssel angegeben worden ist, wie die Kosten umzulegen sind (z.B. m²/ Stück / Personen).
Fehlt die Angabe des Umlageschlüssels in deinem Mietvertrag so sieht unser Gesetzgeber vor, dass nach m² die Kosten zu verteilen sind (vgl. § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten- BGB). Rechne dir das aus, ob das günstiger ist! Ich hatte die gleiche Problematik bzgl. Kindes wie du, daher hatte ich mich entsprechend beraten lassen.
Ungeachtet dessen würde ich in Frage stellen, dass z.B. Müllgebühren nach Personen umzulegen sind. Das wäre nur dann möglich, wenn Ihr für eure Mietwohnung separate Mülltonnen habt. Eine Personenbezogene Abrechnung ist immer eine Verbrauchsgenaue, d.h. eurer Vermieter muss im Zweifelsfall nachweisen können wie viel Müll ihr genau entsorgt habt, dass geht nicht, wenn z.B. für ein Mehrfamilienhaus nur eine Tonne zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung steht.
Sofern euer Kind erst im Laufe des Abrechnungsjahres zur Welt gekommen ist, ist auch nur ein entsprechender Anteil zu berücksichtigen z.B. 5/12 oder 7/12 => Ein Indiz mehr dafür, dass eure Nebenkostenabrechnung inhaltliche und formelle Fehler enthält.
Ich kann dir nur raten, mit deinem Mietvertrag und den Nebenkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre schnellstmöglich zum örtlichen Mieterverein und/oder Fachanwalt zu gehen und prüfen zu lassen!
Hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Gruß
Feffek