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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe mich mal über Zeitmietverträge informiert, fand das aber alles nicht ganz eindeutig....Ich lege es mal so dar, wie ich es verstanden habe: Es gibt zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Der Zeitmietvertrag ist befristet und es besteht kein Verlängerungsanspruch des Mieters, wenn der Vermieter nach dem Ablauf die gesetzlich geregelten Verwendungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt (etwa Eigenbedarf).
Möglichkeit 2: Ein befristeter Vertrag, bei dem der Mieter aber Anspruch auf Verlängerung hat, wo aber auch keine Vertragspartei innerhalb des Zeitraums ordentlich kündigen kann.
Früher gab es ja noch Zeitmietverträge mit Verlängerungsklausel, die aber ja seit dem neuen Mietrecht 2001 nicht mehr existieren. Die Möglichkeit 2 scheint mir aber sehr ähnlich zu sein! Was heißt denn Verlängerungsanspruch? Hat man ein gesetzlich verbindliches Recht oder wovon hängt die Verlängerung ab?Und stimmen meine restlichen Annahmen so? Danke für eure Antworten!

MfG Dennis
Stichwörter: zeitmietverträge

1 Kommentar zu „Zeitmietverträge”

Der_Mario Experte!

Es gibt nur noch den bei Dir als "Möglichkeit 1" bezeichneten Zeitmietvertrag, den man auch als "qualifizierten Zeitmietvertrag" bezeichnet.

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, im Mietvertrag einen befristeten Kündigungsausschluss zu vereinbaren, das bedeutet, dass in einem festgelegten Zeitraum (laut BGH-Rechtsprechung maximal 4 Jahre) nicht ordentlich gekündigt werden darf. Das ist aber prinzipiell ein unbefristeter Mietvertrag.

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