Gast hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ist folgendes noch zulässig: Vertrag trat am 1.4.2002 in Kraft, er wurde für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und bei nicht rechtzeitiger Kündigung verlängert er sich jeweils um 1 Jahr. Ist das nach der neuen Mietrechtsreform 2001 überhaupt zulässig ?
Mfg