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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir wohnen in einem Altbau (recht hellhörig) und haben leider ein paar Lautstärkeprobleme mit den neuen Mietern unter uns.

Jetzt habe ich im Internet mal nach dem Begriff "Zimmerlautstärke" gegoogelt. Dort wird es meistens so beschrieben, dass Zimmerlautstärke dann ist, wenn man es ausserhalb des Zimmers (bzw bei dünnen wänden der Wohnung) gar nicht oder nur kaum hört.

Unser Problem:
Ich im Zimmer nebenan höre es nicht.
Unter uns wird es angeblich sehr gehört.

Wir haben eine Hausordnung mit dem üblichen ab 22 uhr leise sein...
das bedeutet doch, dass man Zimmerlautstärke haben darf, sonst dürfte man ja auch keinen Tv mehr laufen lassen.

Es geht darum, dass wir öfters telefonieren, auch nach 22 Uhr.
Dass dann mal laut gelacht wird kommt vor, aber selten und wir bemühen uns sehr das zu regeln.
Das ist wohl auch nicht das Problem.
Nur da wir fast immer im Wohnzimmer telefonieren beschweren sich die Leute unter uns, dass sie jedes Wort verstehen können. (nachts).
Im Zimmer nebenan hört man allerdings bei normaler sprachlautstärke nichts.

Also wie sollte man Zimmerlautstärke auslegen??

Danke

Laren

P.S. Wir sind schon sehr auf diese Leute eingegangen und haben viel geändert, allerdings können wir doch nicht unser Leben total umstellen wegen ihnen?
Und Telefonieren gehört nunmal dazu (ist halt schöner als Chatten!)

1 Kommentar zu „Zimmerlautstärke / Lärmbelästigung”

tefo

Hallo,
Ich habe im Dezember eine größere Wohnung bezogen. Das alles kam recht plötzlich, so daß ich die alte Wohnung nicht rechtzeitig kündigen konnte. Ich dann einige Nachmieter und entschied mich füer einen (den Falschen wie sich herausstellte).
Nachdem ich die mündliche Zusage hatte, sagte ich den Anderen ab. Nichts Böses ahnend, gab ich dem Nachmieter die Adresse von der Hausverwaltung und dieser ging dorthin, um den Vertrag zu übernehmen.
Plötzlich wurde mir mitgeteilt, daß der Nachmieter einen Vertrag für 2einhalb Monate später als ausgemacht unterschrieben hatte.
Die Hausverwaltung blockte ab, der Nachmieter hatte mir eine falsche telefonnr gegeben.
Als er die mündliche Zusage machte, waren Zeugen anwesend. Ich dachte, daß mündliche Verträge genauso gelten.

Es sind jetzt die 2einhalb Monate vergangen und ich mußte diesen Zeitraum doppelt Miete zahlen. Jetzt will er die Wohnung nicht annehmen und möchte völlig pingelig (er kam mit Kamera und allem) Maler zum Renovieren haben.

Gibt es eine Möglichkeit ihn rechtlich zu belangen und diese zweieinhalb Monate zurückzubekommen. Bitte antwortet mir nur, wenn Ihr es wirklich wisst, weil dann schalte ich einen Anwalt ein. Wenn ich Chancen habe, gehe ich das Risiko evtl. mehr Geld zu verlieren gerne ein, aber solchen Menschen sollte man ihre Erfolge auf jeden Fall erschweren.

Liebe Grüße,

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