Einloggen
Registrieren
Immobilienmarkt
Immobiliensuche
Immobilienmakler
Städte
Lexikon
Immobilie inserieren
Wohnen & Einrichten
Einrichtungsforum
Einrichtungsberater
Einrichtungstipps
Wohnungsfotos
Bauen & Renovieren
Mietrecht Forum
Kleinanzeigen
Handwerker
Home
»
Mietrecht Forum
»
Zu 573 a (1)
Werbung
Zu 573 a (1)
reniargatnnos
hat diese Frage gestellt
Muß ich eine Kündigung nach § 573 a (1) erst wiedersprechen und dann selber kündigen, oder kann ich einfach fristgerecht kündigen?
Frage melden
1 Kommentar zu
„Zu 573 a (1)”
Susanne
27.01.2009 10:35
Einfach fristgerecht kündigen.
Antwort schreiben
Nur
registrierte Benutzer
können auf Beiträge antworten.
Weitere Fragen aus dem Mietrecht
heizkostenablesung
Nebenkosten, Gewerbeanteil und Gartenpflege
Mietspiegel Düren
Handelsvertretervertrag: keine einseitige ...
Brauche dringend nen Rat zur Kündigung
Wohngebäudeversicherung (Versicherungssumme)
Vermieter kündigt trotz Absprachen
Wohnungen und Hotelzimmer gemischt
Hausmeistervertrag
Nebenkostenabrechnung jährlich