Einloggen
Registrieren
Immobilienmarkt
Immobiliensuche
Immobilienmakler
Städte
Lexikon
Immobilie inserieren
Wohnen & Einrichten
Einrichtungsforum
Einrichtungsberater
Einrichtungstipps
Wohnungsfotos
Bauen & Renovieren
Mietrecht Forum
Kleinanzeigen
Handwerker
Home
»
Mietrecht Forum
»
Zu 573 a (1)
Werbung
Zu 573 a (1)
reniargatnnos
hat diese Frage gestellt
Muß ich eine Kündigung nach § 573 a (1) erst wiedersprechen und dann selber kündigen, oder kann ich einfach fristgerecht kündigen?
Frage melden
1 Kommentar zu
„Zu 573 a (1)”
Susanne
27.01.2009 10:35
Einfach fristgerecht kündigen.
Antwort schreiben
Nur
registrierte Benutzer
können auf Beiträge antworten.
Weitere Fragen aus dem Mietrecht
kann einer in einer Wohngemeinschaft kündi...
Nebenkostenabrechnung bei Staffelmiete?
Keine Diskriminierung nichtehelicher Kinde...
Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer an der A...
Mietspiegel Zerbst
Schönheitsreparatur oder Mangel
Renovieren bei Auszug??
Asbest in Mietwohnungen
Mietspiegel Starnberg
Räumung der Mietwohnung