Einloggen
Registrieren
Immobilienmarkt
Immobiliensuche
Immobilienmakler
Städte
Lexikon
Immobilie inserieren
Wohnen & Einrichten
Einrichtungsforum
Einrichtungsberater
Einrichtungstipps
Wohnungsfotos
Bauen & Renovieren
Mietrecht Forum
Kleinanzeigen
Handwerker
Home
»
Mietrecht Forum
»
Zu 573 a (1)
Werbung
Zu 573 a (1)
reniargatnnos
hat diese Frage gestellt
Muß ich eine Kündigung nach § 573 a (1) erst wiedersprechen und dann selber kündigen, oder kann ich einfach fristgerecht kündigen?
Frage melden
1 Kommentar zu
„Zu 573 a (1)”
Susanne
27.01.2009 10:35
Einfach fristgerecht kündigen.
Antwort schreiben
Nur
registrierte Benutzer
können auf Beiträge antworten.
Weitere Fragen aus dem Mietrecht
Wohngemeinschaft
Briefkasten beschriften
Keine Sozialauswahl bei Kündigung wegen St...
Die Entfernungspauschale hat auch bei atyp...
Kinder Spielen
Umlage der Kosten wegen Kabelanschluss
Abschaffung Tapetenklkausel im sozialen Mi...
Heizkostenabrechnung ...Hilfe :-(
aus Zeitmietvertrag früher raus kommen
+Wichtig+ Nebenkosten für Wochenendbesuch?