Susanne
Ja, ist ordnungsgemäss zugestellt.
Hast Du sie persönlich eingeschmissen? Wenn ja, hoffentlich mit Zeugen.
Ansonsten gilt der Poststempel.
Eine Bestätigung für eine Kündigung gibt es nicht bzw. ist gesetzlich nicht erforderlich. Eine Kündigung ist lediglich "empfangsbedürftig".
friedl
Hi Susanne,
habe die Kündigung persönlich in den Briefkasten geworfen, Poststempel gibt es somit nicht. Im schlimmsten Fall, kann ich dafür auch noch einen Zeugen benennen.
Jetzt gilt es mal abzuwarten, bis eine Reaktion seitens des Vermieters erfolgt.
Thanks a lot.....schöne Ostern...Beste Grüße F.