Gast
Hallo,
es gibt zwar ein Urteil zum Bereich Schimmel und fristslose Kündigung, dort sind aber mehrer Zimmer befallen:
Ist die Wohnung eines Mieters in vier Räumen durchfeuchtet und sind zwei der vier Räume von Schimmel befallen, so kann der Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Vermieter nicht dafür garantieren kann, dass die Schäden kurzfristig und leicht zu beheben sind. (AG Köln, 206 C 29/00)."
Ich denke Sie können auf jedenfall die Miete mindern und damit dem Vermieter druck machen, fristslos Kündigen wird wohl nach hinten losgehen, lieber 3 Monatsfrist beachten und fertig.
Gruß
Gast
Danke!
War fast klar <!-- s --><!-- s --> !
Will nur so schnell wie möglich raus!