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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin!

Durch einen Rohrbruch im Bad über mir habe ich nun eine feuchte und - wie später erst bemerkt (da durch Spiegel verdeckt) - von Schimmel befallende Wand zwischen Bad und Küche.

Mittlerweile ziehrt ein großes Loch meine Bad-Decke, da die Rohre ausgetauscht wurden... mehr ist noch nicht passiert (also Schimmel noch da und Loch dazu)- auch nach dem Anruf beim Vermieter nicht. Und der mag nun wieder 2 Wochen her sein...

Da ich eh aus der Hütte ausziehen möchte, frage ich mich nun, ob man den Wunsch vorzeitig aus zu ziehen, inkl. Einsparung von evtl. 1 od. 1 1/2 MM mit einer "möglichen" Gesundheitsgefährdung durch den Schimmel begründen kann? Ich hab' nämlich echt 'ne Krawatte und will raus, ohne 3 Monate zu warten und/oder zu zahlen!
Stichwörter: auszug + schimmel

2 Kommentare zu „Schimmel / Auszug”

Gast Experte!

Hallo,

es gibt zwar ein Urteil zum Bereich Schimmel und fristslose Kündigung, dort sind aber mehrer Zimmer befallen:

Ist die Wohnung eines Mieters in vier Räumen durchfeuchtet und sind zwei der vier Räume von Schimmel befallen, so kann der Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Vermieter nicht dafür garantieren kann, dass die Schäden kurzfristig und leicht zu beheben sind. (AG Köln, 206 C 29/00)."

Ich denke Sie können auf jedenfall die Miete mindern und damit dem Vermieter druck machen, fristslos Kündigen wird wohl nach hinten losgehen, lieber 3 Monatsfrist beachten und fertig.

Gruß

Gast Experte!

Danke!

War fast klar <!-- s ;) --><!-- s ;) --> !
Will nur so schnell wie möglich raus!

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