Berthelstal 15.08.2009 17:14
Sie müssen einen Zugang zu Ihren Sicherungskasten haben. Wenn der Bewusste Mieter für mehrere Wochen verreist ist, hätten Sie womöglich die ganze Zeit keinen Strom zur Verfügung.
Ihr Partner ist in diesem Fall der Vermieter, dieser hat allein für den Zugang zu Ihren Sicherungskasten zu sorgen. Wie dieser mit dem Mieter klar kommt, ist seine Sache, denn es war auch seine Sache diesen Raum zu vermieten.