fin
Wer fordert von wem den 27%igen Anteil? Die Mieterin von Ihnen??
Rano
Das Heizöl gehört zu den verbrauchsabhängigen Kosten.
Wenn die leerstehende Wohnung also nicht beheizt wird und kein Warmwasser verbraucht wird, bist Du doch zur Zeit einer von zwei (statt dreier) Verbrauchern.
Du mußt etwas mehr bezahlen, dafür hält der Heizölvorrat länger.
Sollte demnächst ein neuer Mieter dort einziehen, ist dieser an den Kosten für die Betankung (nach Abzug des bereits verbrauchten Öls) zu beteiligen und Du bekommst etwas zurück.
Anders sieht es bei den verbrauchsunabhängigen Kosten aus.
(Stromverbrauch der Anlage, Kaminfeger, Wartung, ...) Diese dürfen nun nicht einfach auf die zwei verbliebenen Mieter umgelegt werden, sondern der VM muß die auf die leere Wohnung entfallenen Kosten selber tragen.
Im übrigen ist der Vermieter verpflichtet, eine Verbrauchserfassung durchzuführen. Spätestens wenn Du ihn dazu aufforderst, muß er sie installieren lassen.
Es gibt aber auch Fälle, in denen diese vereinfachte Verteilungsrechnung günstiger ausfällt! Z.B. entstehen keine Mietkosten für die Röhrchen und keine Ablese- und Abrechnungskosten.
Gruß
Ralph
robi66
Danke für Eure Antworten!
@fin
Zur Zeit fordert uns der Vermieter zu einer Zahlung auf, obwohl die Mieterin das Öl vorausgezahlt hat und wir unseren Anteil von 28% an die Mitmieterin gezahlt haben.
@Rano
Ok. Etwas mehr können wir natürlich zahlen, aber müssen die 27% der leerstehenden Wohnung aufgeteilt werden oder trägt der Vermieter auch einen Anteil?
Ein neuer Mieter zieht ab 1.6. ein. Wir haben im Januar 5006 l getankt. Davon haben wir 28% bezahlt. Zur Zeit sind noch etwa 3700 l im Tank.
Rano
@Rano
Ok. Etwas mehr können wir natürlich zahlen, aber müssen die 27% der leerstehenden Wohnung aufgeteilt werden oder trägt der Vermieter auch einen Anteil?
Ein neuer Mieter zieht ab 1.6. ein. Wir haben im Januar 5006 l getankt. Davon haben wir 28% bezahlt. Zur Zeit sind noch etwa 3700 l im Tank.[/quote:c78bd]
Ist die Wohnung denn (geringfügig) beheizt worden?
Dann sollte man natürlich auch den VM in die Pflicht nehmen. Und da dieser es versäumt hat, eine Möglichkeit für die genaue Erfassung des Verbrauchs zu schaffen (Röhrchen), ist das dann eben sein Problem und er muss sich mit dem festgelegten Anteil beteiligen.
Für den Fall, daß die Wohnung nicht beheizt wurde:
Der Einzugstermin ist ja schon bald. Stellt doch den Bestand am 31.5. fest.
Für die verbrauchte Menge seit Januar entrichtet ihr dann noch
[Kosten / (0.27+0,45) x 0,27]
(ich hoffe, die Algebra kommt hier zu ihrem Recht! <!-- s --><!-- s --> )
Gruß
Ralph