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Heimcomputer: 35 Prozent absetzbar
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland Pfalz kann ein Steuerpflichtiger bei seiner Einkommensteuererklärung für die Nutzung des häuslichen Computers 35 Prozent des Preises als Werbungskosten geltend machen. Der Anteil der beruflichen Computernutzung wird künftig automatisch auf diesen Prozentsatz festgesetzt, wenn feststeht, dass das Gerät sowohl für private als auch berufliche Zwecke genutzt wird.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz
5 K 1249/00
Handelsblatt vom 10.10.2001