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Zusicherung von Mieterertrag
Werden bei einem Grungstückskauf weder in der Vertragsurkunde selbst konkrete Mieteinnahmen genannt, noch durch Verweis auf ein Maklerexposé, ein Inserat oder einen Mietvertrag einbezogen, so reicht allein die Vertragsklausel, die den Eintritt des Käufers in ein bestehendes Mietverhältnis regelt, nicht für die Zusicherung eines bestimmten Mieterertrages aus.
BGH, Urteil vom 30.03.2001, Aktenzeichen: V ZR 461/99.