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Hauskauf: unzutreffende Zusicherung
Erklärt der Verkäufer vor Abschluss eines Kaufvertrages über ein Haus, die vorhandenen Nachtspeicheröfen seien „neu - ohne Asbest“, stellt dies nicht lediglich eine Anpreisung, sondern eine rechtsverbindliche Eigenschaftszusicherung dar. Folge: Erfüllen die Heizkörper keine der beiden Eigenschaften, ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer Schadensersatz zu verlangen. Ein notariell vereinbarter Gewährleistungsausschluss steht dem ebenso wenig entgegen wie die Tatsache, dass die nicht eingehaltene Zusicherung nicht notariell beurkundet wurde.
Urteil des OLG Koblenz vom 27.06.2002
5 U 1566/00
Hausbesitzer Zeitung Heft 4/2003, Seite 13
ZfIR Heft 7/2003, Nr. 139