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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,
ich stehe vor folgendem Problem, vielleicht kann mir einer eine Antwort darauf geben. Zur Zeit wohne ich noch in einer Wohngemeinschaft. Mein Mitbewohner ist Hauptmieter der Wohnung und hat ein Zimmer an mich untervermietet. An meinem Zimmer grenzt der einzige Balkon der Wohnung. Allerdings habe ich meinem Mitbewohner aus mehreren Gründen den Zutritt zu meinem Zimmer untersagt und nach mehrfachem Missachten auch das Zimmer mittlerweile abgeschlossen. Mein Mitbewohner/Vermieter hat allerdings wie ich nun herausgefunden habe, einen weiteren Schlüssel zu meinem Zimmer und es auch erneut in meiner Abwesenheit betreten. Im Mietvertrag ist allerdings nicht erwähnt wie mit dem Balkon umzugehen ist und ob er zu meiner Zimmer dazugehört oder nicht. Anhand der m² Zahl meines Zimmer kann man es auch nicht festmachen, da diese ebenfalls nicht im Vertrag steht. Kann ich irgendwie gehen das Verhalten meines Vermieters vorgehen, falls er erneut mein Zimmer ohne Erlaubnis oder wichtigen Grund (z.B. Brand) betritt oder habe ich in diesem Fall gar keine Möglichkeiten.

Danke!!
Stichwörter: mietermitbewohner + zimmer + zutritt

1 Kommentar zu „Zutritt Mieter/Mitbewohner zu Zimmer”

Mieter Profi

Sofern der Balkon nur über das untervermietete Zimmer zu erreichen ist, gilt dieser als mituntervermietet. Ein Vorgehen wegen Hausfriedensbruch scheitert meistens jedoch an der mangelnden Beweislage.

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