Forseti 07.03.2012 17:41
Wenn Sie einen Zeitmietvertrag abgeschlossen haben, kann er den nicht vorzeitig kündigen.
Berthelstal 07.03.2012 18:09
Geht erst, wenn der Vertrag abgelaufen ist.
Denkbar ist natürlich auch ein Aufhebungsvertrag, den sollten Sie sich dann aber vergüten lassen und auch die Umzugskosten erstatten lassen.