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huhu,
ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
unsere vermieterin bzw. die hausverwaltung ist etwas stinkig auf uns und macht nun stress bei der wohnungsabnahme. wir hatten 2 wohnungen und unsere 1. wurde schon mit mängeln nur abgenommen. heute war nun die abnahme der 2. whg.
laut mietvertrag müssen wir bei auszug nur renovieren, mehr steht dazu nicht da. unsere anwältin meinte, er würde reichen, wenn wir die wände und decken streichen.
nun haben wir aber trotzdem in fast allen zimmer mit raufaser tapeziert und gestrichen. nur ein zimmer war so gut, dass wir da nicht tapeziert haben. dort wurde 4 mal geweißt. nun wurde heute u.a. bemängelt, dass da keine rauhfaser an der wand ist.
ist es wirklich zwingend erforderlich, dass rauhfaser an die wand muss? wie gesagt, im mietvertrag steht nur dieser eine satz, bei auszug muss renoviert werden, mehr nicht.
hilfeeeeeeeeeeeee...