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Warmwassertemperatur

Wird in einer Wohnung mit fließendem Warmwasser nach 10 Sekunden, in denen nicht mehr als 5 Liter Wasser gelaufen sind, nicht eine Wassertemperatur von 45 Grad Celsius erreicht, liegt ein Mangel. Dauert es über 5 Minuten, bis wenigstens 40 Grad erreicht sind, kann wegen des unzumutbaren Wasserverbrauchs die Miete um 10 % gemindert werden. (AG Berlin Schöneberg, Az. 102 C 55/94)

Müssen erst 10 Liter Kaltwasser vorlaufen, bevor das Wasser eine Temperatur von 40 Grad erreicht, liegt ein Mangel vor, der eine Minderung von 10 % rechtfertigt. (AG Berlin Köpenick, Az. 12 C 214/00, aus: MM 3/01, S. 46)

Nachdem 70 Liter Wasser flossen, erreichte das Warmwasser erst eine Temperatur von 37 Grad. Eine Mietminderung von 5 % ist gerechtfertigt. (LG Berlin, Az. 64 S 108/01, aus: GE 2001, S. 1606)

Fällt das Warmwasser ganz aus und müsste kalt geduscht werden, sind 15 % Mietminderung angemessen. (AG München, aus: NJW-RR 1991, S. 845)
Stichwörter: warmwassertemperatur

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