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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich bin verunsichert hinsichtlich einer "Besonderen Vereinbarung" über eine Wohnung, die ich zum 1.10. beziehe. Von der Vormieterin möchte ich Wandfarben gern übernehmen, erhalte dafür einige Gegenstände in der Wohnung. Mir ist klar, dass ich die Wände bei meinem Auszug wieder streichen muss; in der Vereinbarung heißt es jedoch, dass der Nachmieter die im Abnahmeprotokoll beanstandeten Mängel (womit die Wandfarbe gemeint ist) innerhalb von 8 Wochen nach Einzug beseitigen müsse... Es wäre doch paradox, wenn ich die Wände erst weiß streiche, dann wieder bunt?! Kann/Darf das überhaupt kontrolliert werden? Bevor ich etwas falsch mache: Ist das eine reine Formsache vermieterseits, damit die Übergabe "richtig" vonstatten geht oder besteht Handlungsbedarf?
Danke für Antworten!
Verwirrte Grüße,
Jonna
Stichwörter: vereinbarung + besondere

2 Kommentare zu „"Besondere Vereinbarung"”

Susanne Experte!

Reine Formsache.

Jedenfalls ist es Deinem persönlichen Geschmack überlassen, wie Du die Wohnun während der Mietzeit dekorierst. Kein Vermieter kann Dir vorschreiben, dass Deine Wände weiss zu sein haben.

Ghostraider Experte!

Ach wie süß ! ! Da soll der Nachmieter die im Abnahmeprotokoll festgehaltenen Mängel beseitigen? ? ?
Seid wann dat denn ? ? ?
Wenn dies vom Vormieter verlangt würde wäre es richtiger.
Lass die Farbe so wie sie ist und fühle Dich wohl[/b:e1b9b][/u:e1b9b]. Nach unterschreiben des Mietvertrags kannste in Deinen[/b:e1b9b] vier Wänden Farbtöne nach eigenem Geschmack verwenden und nicht nach Vorgabe des Vermieters.

Sollten sonstige Mängel noch da sein soll der Vermieter diese beheben, denn er ist verpflichtet Dir eine mängelfreie Wohnung zu übergeben.

Gruß
Ghost

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