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Waldechic hat diese Frage gestellt
Die Mietwohnung ist wegen Eigenbedarf gekündigt worden zu 31.04.2012( Kündigungsfrist 3 Monate ). Ich wohne 10 Jahre in dieser Wohnung und meine Freundin ist vor 4 Jahren ausgezogen. Danach wurde ein Änderungsvertrag gemacht. Welche Kündigungszeit muß mein Vermieter einhalten? Noch eine Frage: Suche nach einer passenden Wohnung und finde keine,kann man mich einfach vor die Türe setzen. Mein kleiner Sohn wohnt bei mir und geht in der Nähe zur Schule,deswegen kann ich auch nicht überall hinziehen. Ichwäre dankbar für eine schnelle Antwort.

2 Kommentare zu „Kündigung der Mietwohnung wegen Eigenbedarf”

Berthelstal Experte! 29.02.2012 19:11

Wenn ein neuer Vertrag gemacht wurde, gilt natürlich dieser und wenn das vor 4 Jahren war, wären die 3 Monate rechtens.
Ganz so einfach kann man Sie nicht vor die Tür setzen.
Der Vermieter müsste Räumungsklage anstrengen.
Über die damit verbundenen zusätzlichen Unannehmlichkeiten machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken.

Waldechic 29.02.2012 19:55

Danke für die Antwort.

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