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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo, wir sind eine Wohnanalge mit 3 Hauseingängen und 16 Wohnung pro Haus. Die Anlage wurde 1968 erbaut und manche Mieter wohnen seither in diesen Wohnungen. Betreut werden wir von einer Hausverwaltung. Diese hat bisher dafür gesorgt, dass das Heizöl in den Sommermonaten aufgefüllt wurde, wo das Öl ja bekanntlich am günstigsten ist. Jetzt haben wir einen neuen Eigentümer. Am 30.10. war plötzlich die Heizung kalt und kurz darauf kam ein kleiner Tankwagen und hat Heizöl aufgefüllt. Am 09.11. wieder das gleiche Spiel. Heizung kalt, Tankwagen stand vor der Tür. Daraufhin habe ich unseren Hausmeisterdienst angerufen, was los ist. Der hat mir bestätigt, dass zum Einen die Anweisung des Eigentümers besteht, nur noch eine gewisse Menge zu Tanken und zum Anderen, dass die Heizung schlecht ansaugt (was auch immer das bedeutet, wenn der Tank leer ist, meine ich, kann die Heizung ja auch nichts ansaugen!!!!????!!!!). Nun meine Frage: Besteht die Pflicht der Wirtschaftlichkeit seitens des Eigentümers, das Heizöl günstig und in ausreichender Menge zu kaufen? Oder müssen wir es hinnehmen, dass jetzt in den Wintermonaten alle 10 Tage die Heizung ausfällt, weil kein Öl mehr da ist? Hat in den letzten 30Jahren einwandfrei funktioniert! Über eine rasche Anwort würde ich mich sehr freuen....
Stichwörter: wann + heizöl + tanken + vermieter

4 Kommentare zu „Wann muss Vermieter Heizöl tanken”

Susanne Experte!

Grundsätzlich hast Du Anspruch auf eine in den Wintermonaten durchweg funktionierende Heizung, zum anderen hat der Vermieter/Eigentümer wirtschaftlich zu handeln- dazu gehört sicher auch die Verpflichtung, Öl günstig einzukaufen. Ob dies aber nur in den Sommermonaten zu geschehen hat mag lediglich Deiner subjektiven Ansicht entsprechen.
Daher kann die Frage: Muß der VM das Öl im Sommer kaufen durchaus verneint werden.

Ghostraider Experte!

Sicher besteht für den Vermieter die Pflicht der Wirtschaftlichkeit, aber es steht in keinem Gesetzbuch wann oder bis wann er Heizöl einzukaufen hat oder muss.
Das einzigste wozu der Vermieter verpflichtet ist, sowie Susanne auch schon geschrieben hat, das die Mieter keine kalte Wohnung wegen Heizungsausfall haben.
Der/Die Mieter können nur eines machen und für die Zeit wo die Heizung kalt ist eine Mietminderung ansetzen.
Da dies am besten und sichersten mit einem Rechtsanwalt durchgeführt werden sollte könnte dieser auch Auskunft über einen Schritt gegen den Eigentümer geben. Vielleicht gibt es doch einen Weg den Eigentümer zu bewegen mal den Tank ganz zu füllen.
in der heutigen Zeit lohnt es sich nicht darauf zu warten das die Preise fallen da diese bestimmt nur noch steigen werden.

Gruß
ghost

uschi0412

Vielen lieben Dank für die raschen Antworten. Ich hab mich mit meinen Nachbarn ausgetauscht und hab mir schon fast gedacht, dass es ohne Rechtsbeistand nicht geht. Ich denke allerdings zuerst mal das Gespräch mit Hausverwaltung und Eigentümer zu suchen. Das Problem ist allerdings, dass die Heizung ja nicht 24 Std. lang ausfällt, sondern (gottseidank) "schon" nach ein paar Stunden wieder geht. Also nochmals danke.
btw... wie ist das eigentlich mit dem Allgemeinstrom? Wir haben in jedem Haus einen Stromzähler für den Allgemeinstrom. Strassenbeleuchtung fällt weg, da wir an jedem Hauseingang einen Bewegungsmelder haben. In der Nebenkosten ist allerdings aufgeführt: Allgemeinstrom Haus 1-3-5 ....Eur. Das sind allerdings nur Peanuts aber in unserem Haus z.B. handeln wir sehr bedacht, was in den anderen Hauseingängen nicht der fall ist (leider). Kann mir von euch beiden &quot;Experten&quot; nochmal jemand einen Tipp geben? <!-- s :roll: --><!-- s :roll: --> <!-- s :roll: --><!-- s :roll: --> <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

BK-Mann Experte!

Hallo

Wenn Zähler bestehen, muss für jedes Haus auch mit dessen Zählerstand abgrechnet werden. Da gibt es kein Wenn und kein Aber.

Gruß BK- Mann

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