fin
Zunächst einmal müssen Sie den Mangel dem Vermieter melden, damit er die Sache begutachten und beheben kann. Tun Sie das nicht, haben Sie auch kein Recht die Miete zu mindern. Es kommt auch auf den Mangel selbst an. Nicht jeder Mangel berechigt zur Mietminderung.
ehz2005
Zunächst einmal müssen Sie den Mangel dem Vermieter melden, damit er die Sache begutachten und beheben kann. Tun Sie das nicht, haben Sie auch kein Recht die Miete zu mindern. Es kommt auch auf den Mangel selbst an. Nicht jeder Mangel berechigt zur Mietminderung.[/quote:46571]
Hallo,
der Mangel ist mündlich gemeldet wurden. VM hat sich der Sache nicht angenommen. Auch schriftlich per Einschreiben unter fristsetzung (21 Tage )mit hinweis auf Mietminderung. VM hat sich auch nicht gerüht. Nur telefonisch mit der Ausage mindern sie ruhig. Minderungsgrund hier Heizung bringt keine volle Leistung.Zwei Räume können nicht richtig beheizt werden, da Heizkörper nur lauwarm werden. Ich schätze mal das die alte Heizung raus muß und eine neue rein. Oder der Brenner. Ich denke mal das ich durch aus zum jetztigen Zeitpunkt berechtig bin, die Miete zumindern. Aber Problem ist siehe erstes Posting
ehz2005
fin
Wenn Sie den Mangel sogar mit Fristsetzung zur Behebung schriftlich gemeldet hatten, dann haben Sie auch das Recht auf Kosten des Vermieters eine Heizungs- und Sanitärfirma zu bestellen, die sich der Sache annimmt, wenn das der Vermieter nicht macht.
Ganz wichtig aber ist den Beweis zu haben, dass Sie die Sache gemeldet haben und nichts geschehen ist.
Die Miete gemindert werden kann bei Wohnräumen mit Durchschnittstemperatur unter 20 Grad : 15%
Bei Zimmertemperaturen von durchschnittlich 16 bis höchstens 18 Grad: 20%
ehz2005
Wenn Sie den Mangel sogar mit Fristsetzung zur Behebung schriftlich gemeldet hatten, dann haben Sie auch das Recht auf Kosten des Vermieters eine Heizungs- und Sanitärfirma zu bestellen, die sich der Sache annimmt, wenn das der Vermieter nicht macht.
Ganz wichtig aber ist den Beweis zu haben, dass Sie die Sache gemeldet haben und nichts geschehen ist.
Die Miete gemindert werden kann bei Wohnräumen mit Durchschnittstemperatur unter 20 Grad : 15%
Bei Zimmertemperaturen von durchschnittlich 16 bis höchstens 18 Grad: 20%[/quote:8603c]
mh, stellt sich nur die Frage, wer übernimmt die Kosten für den Handwerker. Ich kann es nicht, und wenn ich den Handwerker sage, schicken sie die Rechnung an mein Vermieter werde ich sicherlich keinen Handwerker finden.
Wer die Musik bestellt muß sie ja auch bezahlen.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen, Miete mindern, damit irgendwann mein Vermieter aus den Quark kommt? Wenn ja steht immer noch die Frage des ersten Posting im Raum. ARGE etc.
fin
Die Frage mit der Arbeitsagentur müssen Sie auch mit dieser besprechen und nicht in diesem Forum.
Wenn ein Vermieter auf schriftliche Mängelanzeige (sollte vorsichtshalber zweimal bemängelt worden sein, einmal auf jeden Fall per Einschreiben) und ein gravierender Mangel nicht behoben worden sein, so haben Sie das Recht einen Handwerker zu rufen und die Kosten hierfür dem Vermieter in Rechnung zu stellen. Ist eine Heizung nicht in der Lage die Räume ausreichend zu beheizen, so besteht ein gravierender Mangel für den der Vermieter zur Behebung verpflichtet ist.
Möglich, dass die Ursache von nur lauwarmen Heizkörpern zu wenig Wasser ist oder Luft in den Heizkörpern. Das wäre als erstes zu prüfen.
Unbedingt sollten Sie zur Dokumentation auch mit Thermometer die Raumtemperaturen bei voll aufgedrehten Heizkörpern messen.
ehz2005
Die Frage mit der Arbeitsagentur müssen Sie auch mit dieser besprechen und nicht in diesem Forum.
Wenn ein Vermieter auf schriftliche Mängelanzeige (sollte vorsichtshalber zweimal bemängelt worden sein, einmal auf jeden Fall per Einschreiben) und ein gravierender Mangel nicht behoben worden sein, so haben Sie das Recht einen Handwerker zu rufen und die Kosten hierfür dem Vermieter in Rechnung zu stellen. Ist eine Heizung nicht in der Lage die Räume ausreichend zu beheizen, so besteht ein gravierender Mangel für den der Vermieter zur Behebung verpflichtet ist.
Möglich, dass die Ursache von nur lauwarmen Heizkörpern zu wenig Wasser ist oder Luft in den Heizkörpern. Das wäre als erstes zu prüfen.
Unbedingt sollten Sie zur Dokumentation auch mit Thermometer die Raumtemperaturen bei voll aufgedrehten Heizkörpern messen.[/quote:f9d2c]
Ich glaube wir drehen uns seit längeren im Kreis. Evtl. habe ich mich zu umständlich ausgedrückt[/u:f9d2c].
Also nochmal
1.Die Frage mit der Arbeitsagentur müssen Sie auch mit dieser besprechen und nicht in diesem Forum.[/
Dieses werde ich auch, ich dachte nur das in diesen Forum, wo es ja zu fast 40% um Mietminderung geht, evtl. der ein oder andere ist, der Hartz 4 bekommt und mit diesen Thema schon mal in Berühung gekommen ist.[/color:f9d2c]
[i][size=75:f9d2c][i]Wenn ein Vermieter auf schriftliche Mängelanzeige (sollte vorsichtshalber zweimal bemängelt worden sein, einmal auf jeden Fall per Einschreiben) und ein gravierender Mangel nicht behoben worden sein, so haben Sie das Recht einen Handwerker zu rufen und die Kosten hierfür dem Vermieter in Rechnung zu stellen. Ist eine Heizung nicht in der Lage die Räume ausreichend zu beheizen, so besteht ein gravierender Mangel für den der Vermieter zur Behebung verpflichtet ist.
Möglich, dass die Ursache von nur lauwarmen Heizkörpern zu wenig Wasser ist oder Luft in den Heizkörpern. Das wäre als erstes zu prüfen.
Unbedingt sollten Sie zur Dokumentation auch mit Thermometer die Raumtemperaturen bei voll aufgedrehten Heizkörpern messen.[/[/i:f9d2c][/size:f9d2c][/i]
Diese Punkte haben wir schon in den drei Beiträgen zuvor behandelt.
Ich habe diese Punkte, wie schon drei zuvor gesagt, alle berücktsichtig und durchgeführt und schriftlich und per Gesprächsprotokoll und und
Die Frage die ich habe:
[color=blue:f9d2c]Bin leider nicht in der Lage bei den Handwerker in Vorleistung zugehen und den Vermieter dieses dann in Rechnung zustellen.
Mit andern Worten, da ich nicht in der Lage bin, in Vorleistung zugehen, kann ich auch keine Mietminderung durchführen.[/color:f9d2c]
fin
Mietminderung ist nur möglich wenn die erreichten Gradzahlen (bereits genannt) in den Räumen die Norm auf Dauer nicht erreichen.
ehz2005
Mietminderung ist nur möglich wenn die erreichten Gradzahlen (bereits genannt) in den Räumen die Norm auf Dauer nicht erreichen.[/quote:ea1c4]
Ich habe einen Aufsatz zu den Thema Mietminderung und Hartz4 Empfänger gefunden:
Mietminderung
Führt der Mieter zurzeit der Antragstellung eine Mietminderung durch, muss er die herabgesetzte Miete angeben. Das ergibt sich auch aus § 22 SGB II, wonach Leistungen für die Unterkunft nur "in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen" erbracht werden. Entfällt die Mietminderung, muss der Bedürftige dies der Antragstelle mitteilen. Es besteht dann selbstverständlich wieder ein Anspruch in Höhe der tatsächlich gezahlten Miete.
Führt der Mieter erst nach Antragstellung eine Mietminderung durch, muss er die zuständige Stelle hiervon ebenfalls in Kenntnis setzen. Es erfolgt dann eine Anpassung der gezahlten Leistungen. Stellt sich die Mietminderung später als ungerechtfertigt heraus, entsteht ein Nachzahlungsanspruch des Mieters gegenüber der zuständigen Stelle.[/b:ea1c4]
oder
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl136.htm[/url:ea1c4]