Gast
Hallo,
nein, der Vermieter darf keinen Schlüsseld behalten:
Der Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, dass aus Sicherheitsgründen ein Paar Schlüssel bei ihm hinterlegt wird. (LG Gießen, Az. 1 S 443/99, aus: ZMR 2000, S. 385
Darf der Vermieter Wohnungsschlüssel "für alle Fälle" zurückbehalten?
Nein, es sei denn, daß der Mieter dies ausdrücklich gestattet.
Quelle: Amtsgericht Tecklenburg
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1991, S. 579
usw. !
Mängel, Sie haben nichts mit den Mängel am Haus (Wohnung) zu tun, die sind Sache des Vermieters, nur wenn die Mängel von Ihnen verursacht worden sind, z.b. Loch in der Tür, Flecken auf Teppich usw., dann müssen SIe die Schäden beheben, Schäden durch Baumängel haben nichts mit Ihnen zu tun !