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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vermieter hat schon immer einen Hausschlüssel mit vollen Zugang zu all unseren Zimmern. Darf er das überhaupt?
Beim Einzug wollte der Vermieter kein Protokoll, da es Erstbezug war. In der Zwischenzeit kam mal das Wasser durch die Wand ins Wohnzimmer usw. Alles wurde gemeldet, aber wenn das fünf Jahre stehende Haus Mängel bei der anstehenden Übergabe hat, die noch nicht gefunden wurden, was können wir tun?
Für Antworten, auch jeden einzelne Frage betreffend, wären wir sehr dankbar.
Stichwörter: schlüssel + Übergabeprotokoll

1 Kommentar zu „Schlüssel + Übergabeprotokoll”

Gast Experte!

Hallo,

nein, der Vermieter darf keinen Schlüsseld behalten:

Der Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, dass aus Sicherheitsgründen ein Paar Schlüssel bei ihm hinterlegt wird. (LG Gießen, Az. 1 S 443/99, aus: ZMR 2000, S. 385

Darf der Vermieter Wohnungsschlüssel "für alle Fälle" zurückbehalten?

Nein, es sei denn, daß der Mieter dies ausdrücklich gestattet.
Quelle: Amtsgericht Tecklenburg
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1991, S. 579

usw. !

Mängel, Sie haben nichts mit den Mängel am Haus (Wohnung) zu tun, die sind Sache des Vermieters, nur wenn die Mängel von Ihnen verursacht worden sind, z.b. Loch in der Tür, Flecken auf Teppich usw., dann müssen SIe die Schäden beheben, Schäden durch Baumängel haben nichts mit Ihnen zu tun !

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