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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe, hier kann mir weitergeholfen werden.
Wir haben letztes Jahr unsere Wohnung zum 31.12.06 gekündigt. An diesem Datum erfolgte auch die Übergabe der Wohnung mit der Vermieterin. Sie kam alleine, ich war mit meinem Mann dabei.
Es verlief alles gut, und am Ende bekamen wir unsere Kautionsbürgschaft der Bank zurück. Es gab ein Protokoll, worin die Zählerstände festgehalten wurden.

Die Wohnung stand zwischenzeitlich ca. 2-4 Wochen leer und nun wohnen die Nachmieter in unserer alten Wohnung.

Gestern, am 12.2.07 erhalten wir ein Einschreiben von unseren ehemaligen Vermietern worin steht, daß wir eine defekte Lichtanlage in der Wohnung wieder funktionstüchtig machen sollen. Sollte dies bis zum 22.2. nicht geschehen, werden sie einen Elektriker beauftragen und die Rechnung an uns schicken.

Ich war mehr als erstaunt, als ich das las. Ist das denn so rechtens? zweieinhalb Monate nach der Übergabe? knapp 2 Monate, nachdem der Nachmieter eingezogen ist?

Grüsse,
katchina

5 Kommentare zu „2 1/2 Monate nach Übergabe Mängel-Beschwerde v. Vermieter”

dontpanic Experte!

Hallo,

Ich war mehr als erstaunt, als ich das las. Ist das denn so rechtens? zweieinhalb Monate nach der Übergabe? knapp 2 Monate, nachdem der Nachmieter eingezogen ist? [/quote:2a6c9]
Ich glaube das ist die falsche Frage. Die Frage sollte doch lauten: "War sie defekt oder nicht?" Das müsst ihr doch wissen. Ihr habt ja schließlich in der Wohnung gewohnt. Wenn sie defekt war, warum wollt ihr euch aus der Verantwortung stehlen..?

Aber ganz davon abgesehen könnte es auch grundsätzlich Vermietersache sein die Lichtanlage zu reparieren. Ich kenne keine Details.

Gruß,
dp

katchina

Hallo,

selbstverständlich war die Lichtanlage in Ordnung.

Hierzu mal ein paar mehr Details: es sind ca. 12 in die Decke eingebaute Halogenstrahler, die über eine Fernbedienung schaltbar sind. Ich selbst hab immer brav die Finger von der Technik gelassen, allerdings hatten auch wir ab und zu auch Probleme damit. Dann mußte man den Strom aus- und wieder einschalten und am normalen Lichtschalter den Schalter lange drücken, dann ging das irgendwie wieder.

Diese Anlage war so schon eingebaut und wir haben selbst durch ausprobieren mit den Schalten / der Fernbedienung herausfinden müssen, wie das geht (da die Mieter auch keinen Plan von haben).

dontpanic Experte!

Hallo,

ok, ist die Funktionsfähigkeit der Lichtanlage im Übergabeprotokoll erwähnt?

Wenn nicht, dann muss m.E. der Mieter nicht zahlen. Es handelt sich doch um einen Mangel an der Mietsache, der vom VM zu beseitigen ist. Es ist ja nichts vorsätzlich beschädigt worden. Die Kleinreparaturklausel wird auch nicht greifen...

Gruß,
dp

katchina

Hallo,

die Lichtanlage wurde im Protokoll gar nicht erwähnt. Es wurden lediglich die Zählerstände aufgeschrieben und die Urkunde der Kautionsbürgschaft direkt an uns ausgehändigt.

dontpanic Experte!

Hallo,

auch kein Satz wie "Die Wohnung wurde im ordnungsgemäßem Zustand übergeben"?

Ansonsten wie bereits erwähnt:
Wenn nicht, dann muss m.E. der Mieter nicht zahlen. Es handelt sich doch um einen Mangel an der Mietsache, der vom VM zu beseitigen ist. Es ist ja nichts vorsätzlich beschädigt worden. Die Kleinreparaturklausel wird auch nicht greifen...[/quote:2f9d5]



Gruß,
dp

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