sevensol
hallo,
wie ich nun erfahren habe, verjähren mietforderungen nach 2 jahren.
gilt das für gewerberaum genauso wie für wohnraum?
danke,
alex
Rano
Hmmm ...
... da würde mich mal die Quelle interessieren!
Die Verjährung von Ansprüchen beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Jahr, welches auf die Fälligkeit folgt. Imho ist dies bei Mietforderungen nicht anders.
Demzufolge könnten noch Forderungen aus den Jahr 2003 und jüngere geltend gemacht werden.
Anders sieht es bei den Betriebskosten aus, insofern hier noch keine Abrechnung erstellt wurde. Abgrechnet werden dürfen nur noch die 12 Monate vor (heutiges Datum minus 1 Jahr).
Gruß
Ralph