smile30625 12.10.2009 16:02
Hallo,
wenn Sie zwei (von beiden Parteien unterzeichnete!) Verträge haben, ist im Zweifelsfall der zuletzt unterschriebene gültig, da davon auszugehen ist, dass die Parteien mit dessen Abschluss den "alten" Vertrag abändern wollten.
Viele Grüße
smile