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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Liebe User,
bitte seit nicht böse wenn ich eine Frage stelle, die vielleicht schon zig Mal im Forum durchgekaut worden ist, aber irgendwie lebt ja ein Forum von den Fragen. ich kenne das aus einem PORSCHE-Fan Forum : Immer wieder wurden auf die FAQs verwiesen, sodas zum Schluss keine Fragen mehr aufkamen und das Ende von Lied : das Forum wurde aufgelöst!

Folgendes Problem habe ich seit 1 Woche :

Seit 30 Jahren ! wohnen wir im Gebäude einer Sparkasse, Kleinstadt mit 25000 Einwohnern im Kreis Bielefeld.
60 qm Wohnraum, kein Balkon.
Im letzten Jahr wurde die Sparkasse völlig umgebaut: Die Geschäftsräume wurden umgebaut, die Fassade wurde völlig neu gestaltet. In Folge dieser Umbauaktion wurde natürlich auch die Fassade mit den 5 Mietwohnungen verändert.
Wir haben neue Fenster bekommen.

Nun soll die Kaltmiete auf einen Schlag um 19,1% erhöht werden. Begründung : Umfassende Renovierungsarbeiten und neue Fenster mit besserer Wärmedämmung.
Das Baujahr des Hauses liegt ca. im Jahre 1965. Der Mietspiegel sieht das Baujahr des Hauses doch mit vor, oder ?
Denn der qm-Preis den die Hausverwaltung zugrunde legt, ist ein viel neueres Baujahr des Mietobjektes.


Ist das soweit in Ordnung ? Darf auf einen Schlag die Miete um 19,1% erhöht werden ???
Kann ich mich dagegen wehren ?? Wie gesagt, seit 30 Jahren miete ich diese Wohnung.
Die ganze Umbauaktion diente doch eh der Neugestaltung der Sparkasse, nur in Folge dessen, wurden die Fenster der Mieter auch erneuert.

Vielen Dank für jede Antwort.

Liebe Grüße
Matthias
Stichwörter: schlag + mieterhöung + ok

1 Kommentar zu „20% Mieterhöung auf einen Schlag! Ist das OK???”

Der_Mario Experte!

Einer Mieterhöhung müsst Ihr - egal ob Modernisierung oder nicht - dann zustimmen, wenn die Mieterhöhung formal in Ordnung ist, der Vermieter nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete fordert, die Jahressperrfrist (mindestens ein Jahr seit Einzug oder letzter Mieterhöhung vergangen) und die Kappungsgrenze (in drei Jahren maximal 20 %) eingehalten sind.

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