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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!!!!

Ich wohne seit 15 Monaten in einer Mietwohnung und möchte nun ausziehen. Leider habe ich beim lesen des Mietvertrages (Aufregung) damals übersehen, das mein Vermieter mir eine Kündigungsfrist von 3Monaten zum Quartalsende aufgebrummt hat.

Ist das überhaupt rechtens nach dem neuen Mietgesetz?

Ich habe am 31.1.2004 gekündigt und möchte zum 31.03.2004 ausziehen, muß aber laut Vermieter noch bis zum 30.06.2004 bezahlen. Er bemüht sich um einen Nachmieter, aber es sieht nicht gut für mich aus.

Meinen neuen Mietvertrag habe ich schon unterschrieben und wollte zum 1.4.2004 einziehen.

Wie ist denn das in meinem Fall, muß ich mich an die Kündigungsfrist in diesem Knebelvertrag halten? Wenn der Vermieter einen Nachmieter findet der erst zum 1.6.2004 einziehen will, muß ich den akzeptieren oder kann ich auf einen Nachmieter bestehen der vorher einzieht?

Danke für die Hilfe
Bibi
Stichwörter: ok + knebelvertrag + mietkündigung

1 Kommentar zu „Knebelvertrag bei Mietkündigung!!!!!!!! OK??????????”

Gast Experte!

Hallo,

es gilt bei Ihnen 3 Monate Kündigungsfrist:



Wird im Mietvertrag ein zeitlich befristeter Ausschluss der gesetzlichen Kündigungsfrist vereinbart, so ist diese Klausel unwirksam und es kann mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten gemäß § 573c BGB gekündigt werden. (AG Berlin Pankow-Weißensee, Az. 7 C 218/02, aus: GE 2003, S. 329; LG Krefeld, Az. 2 S 98/02, aus: WM 2003, S. 212)

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