capo
6 Monate nach Vertragsende wird der Vermieter Besitzer und Eigentümer der Dinge im Keller. Somit kann er zwar diese Sachen 'einfach so' vermüllen, aber die Kosten darf er nicht umlegen. Schließlich hat er von den Sachen profitiert (so die Auslegung der Gerichte). Hätte die Sachen verkauft oder veranders verwertet, so hätte er auch profitiert.
Ebenso muss er den ehem Mietern 6 Monate die Sachen zurückgeben (können). die anderen Mieter haften nicht oder müssen sich an umzugskosten beteiligen. Denn das ist es ja: Umzug zur Deponie...<!-- s --><!-- s -->