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anitadeboer1971 hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe 1.03.07 mit meinen damahligen Lebensgefährten,eine Wohnung mit 4
järigem Mietvertrag bis zum 28.02.2011 angemietet.
Bei Vertragsabschluss lebten wir bereits von Hartz 4 ,
mein Lebensgefährte ist seit ende Februar 2009 ausgezogen.
Die sogenannte Wohnung beträgt 120qm, die ARGE teillte mir mit (mündlich) ich sollte mir inerhalb 6 Monate ne kleinere Wohnug suchen, da mir jetzt nur noch 90qm zustehen.
Sonst müsste ich ca. 250,00 Euro selbst zur Miete hinzu zahlen.
Da ich aber 3 kleine kinder habe ist es mir nicht möglich das zu bezahlen.
Jetzt habe ich endlich eine Wohnung gefunden,die ich zum 1.09.09
beziehen könnte.
Die genehmigung von der ARGE habe ich auch schon,könnte am Montag den Mietvertrag unterschreiben.
Trotz mündlicher Vereinbarung mit meinem jetzigen Vermieter.
Als ich dann heute die schrieftliche Kündigung abgegeben hatte, brachte mir kurz danach eine Mitarbeiterin die unterschriebene Kündigung zurück,mit dem Absatz das der Mietvertrag erst zum 28.02.2011 kündbar ist.
Was soll ich jetzt machen???
Bin ich wirklich dazu verpflichtet, falls ich hier in meiner alten Wohnug bleiben muss die 250,00 Euro zu bezahlen?

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