Susanne
Mir ist auch nur bekannt, dass die genau beschriebene Staffelung in Altmietverträgen gültig ist.
Der Unterschied besteht m.W. darin, dass der Vertrag sich insofern widersprechen könnte, dass in der Klausel vor der Staffelung auf die gesetzliche Regelung verwiesen wird, d.h. die von Dir genannten Aufzählung ledliglich die gesetzliche Regelung widergeben soll, dann gelten die 3 Monate.
Siehe auch:
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/kuendigung/2006-fristen-65S84-06-319.html
auch sehr interessant:
http://www.123recht.net/Das-neue-Mietrecht-und-Altvertr%C3%A4ge---Welche-K%C3%BCndigungsfristen-gelten-__a3254.html
Die Problematik scheint gerichtlich noch nicht ganz geklärt.